Förderung der Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink-Stiftung
Mildtätige Förderung und Unterstützung von Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen mit räumlichem Schwerpunkt in Norddeutschland und der Gemeinde Neede (NL). Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Personen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung
- Sitz der Maßnahme in Norddeutschland oder Gemeinde Neede (NL)
Beschreibung
Die Hartmut Fischer und Geertruida A. Mengerink-Stiftung vergibt fortlaufend mildtätige Zuschüsse an Privatpersonen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung auf Hilfe angewiesen sind. Der räumliche Schwerpunkt der Förderung liegt in Norddeutschland, insbesondere in Niedersachsen, sowie in der Gemeinde Neede (Provinz Gelderland, Niederlande). Ziel der Stiftung ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken und individuelle Unterstützungsbedarfe zu decken. Die Mittel können beispielsweise für therapeutische Maßnahmen, Rehabilitation, technische Hilfsmittel oder Bildungsangebote eingesetzt werden. Anträge sind jederzeit möglich und werden nach den Zuwendungsvoraussetzungen geprüft, die eine nachgewiesene Beeinträchtigung und einen Maßnahmensitz in den genannten Regionen voraussetzen.
Die Stiftung agiert selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Sie finanziert ihre Aktivitäten aus den Erträgen ihres Vermögens und Zuwendungen Dritter, um nachhaltige Hilfe zu leisten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, dennoch sollen möglichst viele hilfsbedürftige Personen Zugang zu den Ressourcen der Stiftung erhalten. Die Entscheidung über Zuschüsse trifft der Stiftungsvorstand, der aus bis zu drei Mitgliedern besteht und die Förderanlässe im Sinne der Satzung bewertet. Interessierte Personen können jederzeit einen formlosen Antrag einreichen und erhalten zeitnah Rückmeldung über eine mögliche Bezuschussung.
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