Zuschuss

Förderung der Heinrich Busch Stiftung (Einzelpersonen & Organisationen)

Die Heinrich Busch Stiftung unterstützt behinderte Kinder und Jugendliche bis zum abgeschlossenen 21. Lebensjahr sowie ihre Mütter mit Zuschüssen für rollstuhlgerechte Fahrzeuge, barrierefreien Bad-Umbau und integrationsfördernde Maßnahmen. Zudem werden Initiativen, Vereine und Modellvorhaben in der Eingliederungshilfe gefördert.

Soziales Kinder und Jugendliche Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, behinderten Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren und ihren Müttern gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen sowie Organisationen, Initiativen und Modellvorhaben in der Eingliederungshilfe finanziell zu unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Barrierefreier Bad-Umbau
  • Integrationsfördernde Maßnahmen
  • Modellvorhaben in der Eingliederungshilfe

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kind mit nachgewiesener Behinderung und Alter bis 21 Jahre bzw. Mutter des Kindes
  • Schwerbehindertenausweis oder vergleichbarer Nachweis (bei Auslandsvorhaben)
  • Kostenvoranschlag für geplante Anschaffungen oder Maßnahmen
  • Formloser Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan für Organisationen
  • Nachweis, dass öffentliche Stellen oder Verbände die Finanzierung nicht übernehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Schwerbehindertenausweis oder vergleichbarer Nachweis
  3. Kostenvoranschlag
  4. Projektbeschreibung
  5. Finanzierungsplan
  6. Nachweis fehlender Fremdfinanzierung

Bewertungskriterien

  • Passung zum Stiftungszweck
  • Finanzierungsbedarf und fehlende alternative Finanzierungsmöglichkeiten
  • Integrations- und Teilhabeaspekte

Beschreibung

Die Heinrich Busch Stiftung fördert bundesweit behinderte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie ihre Mütter mit finanziellen Zuschüssen, um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Gefördert werden rollstuhlgerechte Fahrzeuge, der barrierefreie Umbau von Badezimmern und integrationsfördernde Maßnahmen im Alltagsleben. Zusätzlich unterstützt die Stiftung gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine sowie innovative Modellvorhaben in der Eingliederungshilfe. Dabei liegt der Fokus auf Projekten, die den Stiftungszweck optimal erfüllen, einen nachgewiesenen Finanzierungsbedarf aufweisen und nachhaltige Integrations- und Teilhabeeffekte erzielen. Interessent:innen profitieren von kontinuierlichen Einreichungsmöglichkeiten, da Entscheidungen mehrmals im Jahr getroffen werden.

Für Einzelpersonen sind der Schwerbehindertenausweis (oder ein vergleichbarer Nachweis), ein detaillierter Kostenvoranschlag sowie ein ausgefülltes Antragsformular erforderlich. Organisationen reichen einen formlosen Antrag mit Projektbeschreibung und Finanzierungsplan ein und müssen darlegen, dass öffentliche Stellen eine Finanzierung nicht übernehmen. Bewertet werden Übereinstimmung mit den Förderzielen, die Höhe des beantragten Bedarfs und die integrative Ausrichtung des Vorhabens. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben Fahrzeugen und Umbauten auch begleitende Maßnahmen zur gesellschaftlichen Eingliederung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was eine flexible Planung und zeitnahe Unterstützung ermöglicht.

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