Förderung der Heinrich-Dammann-Stiftung (Regelförderung)
Die Heinrich-Dammann-Stiftung fördert partizipative Jugendprojekte (12–27 Jahre) in Niedersachsen mit Schwerpunkt auf Vernetzung von Trägern der Jugendarbeit und zukunftsweisender Jugendarbeit auf dem Land (Bildung, Sport, Kunst & Kultur, evangelische Jugendarbeit). Antragsfristen dreimal jährlich: 08.01., 18.05. und 08.10.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von partizipativen Jugendprojekten zur Vernetzung von Trägern der Jugendarbeit und zur Entwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit in ländlichen Regionen Niedersachsens, insbesondere im Bereich der Evangelischen Landeskirche Hannovers.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Jugend- und Konfirmandenfreizeiten
- Infrastruktur/Material/Anschaffungen/Software
- Bauliche Maßnahmen
- Projekte ohne ersichtliche Vernetzung mit Jugendarbeit in Niedersachsen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zielgruppe: Jugendliche im Alter von 12–27 Jahren
- Projekt dient der Vernetzung von Trägern der Jugendarbeit
- Projekt trägt zur Entwicklung zukunftsweisender Jugendarbeit auf dem Land bei
- Projekt findet überwiegend in Niedersachsen bzw. im Bereich der Evangelischen Landeskirche Hannovers statt
- Projekt darf vor Antragstellung nicht begonnen haben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Onlineformular
- Detailliertes Projektkonzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis des Gemeinnützigkeits- oder Organisationsstatus
Bewertungskriterien
- Partizipationsgrad der Jugendlichen
- Vernetzungseffekt
- Beitrag zur Jugendarbeit auf dem Land
Beschreibung
Die Heinrich-Dammann-Stiftung unterstützt in Niedersachsen partizipativ angelegte Jugendprojekte für junge Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren. Im Fokus stehen Initiativen, die Träger der Jugendarbeit vernetzen und zukunftsweisende Angebote in ländlichen Regionen fördern – insbesondere in den Bereichen Bildung, Sport, Kunst & Kultur sowie evangelische Jugendarbeit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und setzt einen klaren Vernetzungseffekt sowie einen hohen Partizipationsgrad der Jugendlichen voraus. Ausgeschlossen sind Projekte, die bereits vor Antragstellung begonnen haben, bauliche Maßnahmen, Infrastruktur-, Material- oder Software-Anschaffungen sowie Freizeit- und Konfirmandenfahrten. Anhand der Bewertungskriterien Partizipationsgrad, Vernetzungseffekt und Beitrag zur Jugendarbeit auf dem Land wählt die Stiftung jährlich drei Termine zur Antragsprüfung aus.
Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen können ihre Konzepte über ein Onlineformular einreichen. Notwendig sind ein detailliertes Projektkonzept, ein Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis des gemeinnützigen Status. Über die Förderentscheidung wird dreimal jährlich in den Sitzungen am 08. Januar, 18. Mai und 08. Oktober entschieden; die Projekte dürfen frühestens jeweils nach der Vorstandssitzung starten. Durch die konsequente Ausrichtung auf Jugendbeteiligung und ländliche Vernetzung leistet die Regelförderung der Heinrich-Dammann-Stiftung einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der gemeinsamen Jugendarbeit in Niedersachsen.
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