Zuschuss

Förderung der Helmut-John-Stiftung II

Die Helmut-John-Stiftung II vergibt jederzeit finanzielle Mittel für Projekte zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Spina bifida oder Hydrocephalus; Kriterien sind Anschubfinanzierung, Modellcharakter und nachhaltiger Nutzen.

Gesundheit Beratung Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Projekten zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Spina bifida oder Hydrocephalus.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • zeitliche Begrenzung (Anschubfinanzierung)
  • Modellcharakter
  • nachhaltiger Nutzen

Bewertungskriterien

  • zeitliche Begrenzung (Anschubfinanzierung)
  • Modellcharakter
  • nachhaltiger Nutzen

Beschreibung

Die Helmut-John-Stiftung II unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Zuschüssen für Initiativen, die das Leben von Menschen mit Spina bifida oder Hydrocephalus nachhaltig verbessern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, was insbesondere bei zeitlich begrenzten Anschubfinanzierungen Flexibilität bietet. Gefördert werden Vorhaben mit Modellcharakter, die beispielhaft neue Lösungsansätze in Bereichen wie Gesundheit, Beratung, Aus- und Weiterbildung, Wohnungsbau oder Infrastruktur aufzeigen. Im Fokus stehen dabei Projekte, die neben medizinischer und sozialer Versorgung auch Teilhabe, Barrierefreiheit und Empowerment in den Mittelpunkt rücken.

Unerlässlich für eine Bewilligung sind der nachgewiesene nachhaltige Nutzen und der innovative Ansatz, durch den neue Strukturen entstehen oder bestehende Angebote wirkungsvoll erweitert werden. Beispiele bereits geförderter Vorhaben reichen von interdisziplinären Wochenseminaren als umfassender Gesundheitscheck bis hin zu inklusiven Wohnprojekten und digitalen Fortbildungsformaten. Durch die Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen, psychosozialen Beratungsstellen und spezialisierten Fachzentren stärkt die Stiftung nicht nur die Versorgung, sondern auch die Selbstvertretung und den Austausch innerhalb der Gemeinschaft. Interessierte Antragstellende finden die Förderrichtlinien als PDF abrufbar und können im Rahmen der offenen Einreichungsfrist ihr innovatives Projektkonzept jederzeit vorstellen.

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