Zuschuss

Förderung der Herman van Veen-Stiftung Deutschland

Die Herman van Veen-Stiftung Deutschland fördert Projekte zugunsten behinderter und benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Anträge können formlos eingereicht werden; über Förderungen entscheidet der Vorstand in der Regel zweimal im Jahr.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Projekten für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten mit nachweisbaren Ausgaben

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Formlose Antragstellung mit folgenden Angaben: gewünschte Fördersumme
  • Projektbeschreibung
  • Ziel des Projekts
  • Akteure und Projektträger
  • Zeitraum und Durchführungsort
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angabe der gewünschten Fördersumme
  2. Projektbeschreibung
  3. Ziel des Projekts
  4. Angaben zu Akteuren und Projektträger
  5. Zeitraum und Durchführungsort
  6. Finanzplanung
  7. Angaben zu weiteren Finanzierungsquellen
  8. Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit

Beschreibung

Die Herman van Veen-Stiftung Deutschland unterstützt mit ihrem bundesweiten Zuschussprogramm Initiativen und Projektträger:innen, die inklusive Angebote für behinderte und benachteiligte Kinder und Jugendliche realisieren möchten. Mit Fokus auf Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales fördert die Stiftung Projekte, die durch nachweisbare Ausgaben belegt werden. Träger:innen aus dem privaten, gemeinnützigen und öffentlichen Bereich sowie Unternehmen können eine Förderung beantragen. In der Regel entscheidet der Stiftungsvorstand zweimal jährlich über die Vergabe der Mittel, wobei die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausschlaggebend ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, im Falle unrichtiger Angaben im Antrag oder zweckfremder Mittelverwendung behält sich die Stiftung jedoch einen Rückforderungsanspruch vor.

Die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail und erfordert eine aussagekräftige Dokumentation: Darin enthalten sein sollten die gewünschte Fördersumme, eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, Angaben zu Akteur:innen und Projektträger:innen, der geplante Zeitraum sowie der Durchführungsort. Darüber hinaus ist eine Finanzplanung aus Gesamtkosten, Zuschussbedarf und weiteren Finanzierungsquellen einzureichen sowie kreative Ideen zur Öffentlichkeitsarbeit darzustellen. Nur Aufwendungen, die mit Belegen nachgewiesen werden können, sind förderfähig. Bewerbungen werden zeitnah geprüft; die Entscheidung wird unmittelbar nach den Vorstandssitzungen kommuniziert. Dieses Förderangebot ermöglicht es Initiativen, nachhaltige und inklusive Projekte für benachteiligte junge Menschen in ganz Deutschland umzusetzen und somit gesellschaftliche Teilhabe lebendig zu gestalten.

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