Förderung der Hildesheimer Sport-Stiftung
Die Hildesheimer Sport-Stiftung fördert den Sport in der Stadt Hildesheim, insbesondere Projekte von steuerbegünstigten Sportvereinen und Sportverbänden sowie sportbezogene Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschule und Universität. Anträge sind grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Zweck der Stiftung ist die Förderung des Sports in der Stadt Hildesheim. Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung steuerbegünstigter Sportvereine und -verbände, sportbezogener Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschulen und der Universität sowie durch Projekte im Jugend- und Seniorensport, Maßnahmen zur Integration und Inklusion, leistungsorientierte Modellprojekte und außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit deutlicher Außenwirkung.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung von Sportgeräten
- Bereits vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in der Stadt Hildesheim
- Gemeinnützigkeit bzw. steuerbegünstigte Trägerschaft
- Vorlage einer detaillierten Kostenaufstellung und eines Finanzierungsplans
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
- Satzung des Antragstellers
- Kostennachweise bzw. Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Relevanz für Jugend- und Seniorensport
- Innovationsgrad des Projekts
- Außenwirkung der Veranstaltung
Beschreibung
Die Hildesheimer Sport-Stiftung engagiert sich für die Stärkung des lokalen Sports in Niedersachsen und fördert gezielt gemeinnützige Sportvereine und -verbände sowie sportbezogene Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschule und Universität in der Stadt Hildesheim. Im Fokus stehen insbesondere Projekte im Jugend- und Seniorensport, Initiativen zur Integration und Inklusion, leistungsorientierte Modellvorhaben und außergewöhnliche Sportveranstaltungen mit hoher Außenwirkung. Förderberechtigt sind steuerbegünstigte Organisationen, Bildungseinrichtungen, Interessenverbände und sonstige Vereine mit Sitz in Hildesheim, die die gesellschaftliche Bedeutung des Sports durch nachhaltige Konzepte unter Beweis stellen. Die Zuwendungsart erfolgt als Zuschuss, eine kontinuierliche Antragstellung ist jederzeit vor Beginn der Maßnahme möglich.
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine detaillierte Kostenaufstellung inklusive Finanzierungsplan unerlässlich, ebenso wie die Anerkennung der Förderrichtlinien und die Gemeinnützigkeit der Trägerschaft. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen, Anschaffungen von Sportgeräten sowie bereits abgeschlossene Projekte. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Relevanz für Jugend- und Seniorensport, Innovationsgrad und Außenwirkung. Gefordert werden bei Einreichung Förderantrag, Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Verwendungsnachweis, Satzung und Kostennachweise bzw. Kostenvoranschläge.
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