Förderung der Hildesheimer Sport-Stiftung
Gemeinnützige Förderung von Sportprojekten in Hildesheim für Vereine, Verbände, Schulen, Kitas, Fachhochschule und Universität. Ganzjährig sind Anträge vor Maßnahmebeginn möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Sports in der Stadt Hildesheim durch finanzielle Unterstützung von steuerbegünstigten Sportvereinen, Sportverbänden, Aktivitäten von Kitas, Schulen, Fachhochschule und Universität sowie gemeinschaftlichen Integrations- und Inklusionsprojekten im Sport.
Förderfähige Ausgaben
- Projektkosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen
- Anschaffung von Sportgeräten
- bereits vor Antragstellung durchgeführte Maßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen in der Stadt Hildesheim durchgeführt werden
- Antrag ist schriftlich vor Beginn der Maßnahme einzureichen
- Staatliche Steuerbegünstigung bzw. Gemeinnützigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Satzung des Antragstellers
- Stellungnahme zum Vorhaben
- Kostennachweise bzw. Kostenvoranschläge
- ggf. Fotos oder Zeichnungen
- Verwendungsnachweis nach Abschluss
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Integration und Inklusion
- Außenwirkung
- Förderung von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Die Hildesheimer Sport-Stiftung fördert ganzjährig gemeinnützige Sportprojekte in der Stadt Hildesheim. Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Sportvereine und -verbände sowie Bildungseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Fachhochschule und Universität. Ziel ist die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen in den Bereichen Jugend- und Seniorensport, Leistungsförderung, Integration und Inklusion. Fördermittel können für Projektkosten, Personalaufwendungen und Sachkosten beantragt werden. Projekte müssen vor Beginn der Maßnahme schriftlich eingereicht werden und innerhalb der Stadtgrenzen Hildesheims umgesetzt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht, da alle Zuwendungen in freier Entscheidung des Kuratoriums vergeben werden.
Bei der Antragsprüfung legt das Kuratorium besonderen Wert auf den Innovationsgehalt, die integrative Wirkung sowie die Außenwirkung und Kinder- und Jugendförderung der Vorhaben. Nicht gefördert werden Baumaßnahmen, Anschaffungen von Sportgeräten sowie bereits abgeschlossene Projekte. Dem Antrag sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine Kostenaufstellung mit Finanzierungsplan, die Satzung des Antragstellenden, eine Stellungnahme zum Vorhaben sowie Kostennachweise oder -voranschläge beizufügen. Nach Abschluss ist ein Verwendungsnachweis innerhalb von drei Monaten zu erbringen. Bei Nichtbeachtung der Förderrichtlinien oder fehlerhafter Mittelverwendung kann eine Rückzahlungspflicht bestehen. Die Stiftung behält sich vor, geförderte Maßnahmen in der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zu präsentieren; entsprechend wird um Anerkennung dieser Bedingungen gebeten.
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