Förderung der Hilfe für pflegebedürftige Personen
Zuschuss zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen, die aufgrund ihres Alters nicht ins stationäre Langzeitpflegeangebot passen, mit häuslichen Betreuungsleistungen in Tirol. Laufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Diese Förderung hat den Zweck, pflegebedürftige Menschen, die in das derzeitige Angebot der stationären Langzeitpflege aufgrund des Alters nicht passen, im häuslichen Setting zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Betreuung durch Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung nach Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz
- Hauptwohnsitz in Tirol (Meldebestätigung)
- Erwachsen und unter 60 Jahre alt
- Pflegegeld nach Bundespflegegeldgesetz (Stufe 4 bis 7)
- Kein Bezug von Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Geplante Dauer der Inanspruchnahme
- Unterzeichneter Vertrag zwischen Förderwerber und Betreuungspersonal
- Meldebestätigung
- Pflegegeldbescheid
- Bestätigung SMS
Beschreibung
In Tirol steht eine kontinuierlich verfügbare Zuschussförderung bereit, die gezielt auf erwachsene, pflegebedürftige Menschen unter 60 Jahren mit Pflegegeldstufe 4 bis 7 abzielt. Da derzeitige stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen auf diese Altersgruppe nicht ausgerichtet sind, ermöglicht diese Unterstützung eine professionelle Betreuung durch Fachkräfte direkt im häuslichen Umfeld. Die Förderung entlastet nicht nur die pflegebedürftigen Personen, sondern auch die betreuenden Angehörigen. Finanzielle Berücksichtigung findet das Haushaltseinkommen bis 2.500 Euro netto (bei Alleinstehenden), wobei sich diese Grenze bei gemeinsamer Lebensführung je unterhaltsberechtigter Person erhöht. Damit wird ein niederschwelliger Zugang zu spezialisierten Kurzzeitpflegeleistungen geschaffen und bisher bestehende Versorgungslücken geschlossen.
Voraussetzung ist die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine Gleichstellung nach dem Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetz sowie ein Hauptwohnsitz in Tirol. Die Antragsstellung erfolgt schriftlich vor Inanspruchnahme der Leistung und erfordert unter anderem den Pflegegeldbescheid, eine aktuelle Meldebestätigung, die geplante Dauer der Betreuung sowie einen unterzeichneten Vertrag mit dem Betreuungspersonal. Zudem dürfen keine Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz bezogen werden und ein Zuschuss des Sozialministeriumservice zur 24-Stunden-Betreuung (§ 21b Bundespflegegeldgesetz) muss vorliegen. Das Ausmaß des Betreuungsbedarfs wird bei Bedarf durch Amtssachverständige festgestellt. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen für Pflegefachkräfte im häuslichen Umfeld. Die Förderung läuft seit dem 1. Jänner 2022 unbegrenzt und kann von Privatpersonen in Tirol fortlaufend beantragt werden.
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