Zuschuss

Förderung der Hospizstiftung Biberach

Die Hospizstiftung Biberach unterstützt das stationäre Hospiz "Haus Maria" in Biberach sowie weitere Projekte der Hospizarbeit in der Region, um schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle Begleitung zu ermöglichen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist es, schwerkranken und sterbenden Menschen ein würdiges Sterben zu ermöglichen sowie Sterbende und ihre Angehörigen zu begleiten. Dies wird insbesondere durch die Förderung und Unterstützung des stationären Hospizes Haus Maria in Biberach verwirklicht, kann aber auch auf weitere stationäre, teilstationäre und ambulante Projekte der Hospizarbeit ausgeweitet werden.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt oder Einrichtung in der Hospizarbeit bzw. Palliative Care
  • Satzungsgemäßer Förderzweck der Hospizstiftung Biberach

Beschreibung

Die Hospizstiftung Biberach gewährt in Baden-Württemberg fortlaufend Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen, die palliative Versorgung und Hospizarbeit anbieten. Im Mittelpunkt steht die Förderung des stationären Hospizes „Haus Maria“ in Biberach, das mit acht Einzelzimmern, einem Tagesbereich mit Gemeinschaftsküche sowie einem „Raum der Stille“ einen Ort der Geborgenheit für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen schafft. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung weitere stationäre, teilstationäre und ambulante Projekte, die das würdige Sterben und die einfühlsame Begleitung von Betroffenen zum Ziel haben. Durch diese Zuwendungen leistet die Einrichtung einen wertvollen Beitrag im Themenfeld Gesundheit, Soziales und Arbeit & Soziales und ermöglicht eine professionelle Begleitung unabhängig von Herkunft, Religion oder Geschlecht.

Förderberechtigt sind Einrichtungen, deren satzungsgemäßer Förderzweck der Hospizarbeit bzw. Palliative Care entspricht. Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden; eine Fristbindung besteht nicht. Die Hospizstiftung Biberach verfolgt das Ziel, Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle Umgebung zu bieten und Angehörigen unterstützende Angebote zu ermöglichen. Mit ihren Zuschüssen trägt sie dazu bei, Fachkräfte zu stärken, Räume der Gastfreundschaft zu erhalten und vielfältige Projekte rund um Hospizarbeit, Trauerbegleitung sowie spezialisierte Pflegeangebote nachhaltig zu fördern. Interessierte Organisationen, die die satzungsgemäßen Voraussetzungen erfüllen, sind eingeladen, Förderanträge einzureichen und so Teil eines regional verankerten Netzwerks für hochwertige palliative Versorgung zu werden.

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