Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
Investitionen in überbetriebliche Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung sowie deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen werden mit Zuschüssen gefördert. Förderquote je nach Vorhaben zwischen 65 % und 85 %. Anträge und Anzeigen sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung von Werkstätten, Unterrichts- und Verwaltungsräumen sowie sonstiger Räumlichkeiten an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung und deren Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in Werkstätten
- Modernisierung und Umstrukturierung von Unterrichts- und Verwaltungsräumen
- Ausstattung von Unterrichts- und Verwaltungsräumen und sonstigen Räumlichkeiten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder Landesinnungs- und Fachverbände
- Festgelegter Eigenanteil an der Finanzierung
- Befürwortung durch Handwerkskammer/IHK und kofinanzierende Bundesstelle(n)
- Gesamtinvestitionsvolumen mind. EUR 50.000
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (25.09.2019)
- Formular zur Anzeige
- Handreichung zur Anzeige
- Projekterhebungsbogen
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Träger:innen von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände und Fachverbände in Nordrhein-Westfalen und bietet Zuschüsse für Investitionen in die Infrastruktur der Aus- und Weiterbildung. Ziel ist die Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung und Ausstattung von Werkstätten, Unterrichts- sowie Verwaltungsräumen und sonstigen Lern- und Sozialbereichen. Die Förderquote liegt je nach Vorhaben zwischen 65 % und 85 % der förderfähigen Ausgaben. Damit unterstützt das Land NRW – gemeinsam mit kofinanzierenden Bundesstellen – den Ausbau von Einrichtungen zu Kompetenzzentren mit überregionaler Bedeutung.
Förderberechtigt sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die berufliche Aus- und Weiterbildung anbieten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist unter anderem ein Gesamtinvestitionsvolumen von mindestens EUR 50.000, ein festgelegter Eigenanteil sowie die positive Stellungnahme durch Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer und die kofinanzierende Bundesstelle (BIBB oder BAFA). Anträge und Anzeigen können fortlaufend eingereicht werden. Zur Antragstellung sind das Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (25.09.2019), das Formular und die Handreichung zur Anzeige sowie der Projekterhebungsbogen einzureichen. Mit dieser kontinuierlichen Fördermöglichkeit werden zukunftsweisende Ausbildungskapazitäten gestärkt und ortsnahe, moderne Lernumgebungen nachhaltig ausgebaut.
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