Zuschuss

Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL)

Förderung zur Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume Brandenburgs mit Maßnahmen zu Infrastruktur, Dorfentwicklung und Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes. Anträge für Infrastruktur- und Dorfentwicklungsmaßnahmen bis 31.03.2026 möglich; Neuordnung ländlichen Grundbesitzes fortlaufend.

Regionalförderung Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.03.2026 Noch 18 Tage
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Förderquote: 45% - 90%

Förderziel

Zweck der Förderung ist es, die ländlichen Räume des Landes Brandenburg als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln sowie zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beizutragen. Die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen ist übergeordnete Zielstellung.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Maßnahmen (Wege, Plätze, Gebäude)
  • Maschinen und technische Anlagen
  • Pflanzungen und Landschaftspflege
  • Vermessungsnebenkosten
  • Personalaufwendungen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Immobilien
  • Kauf von Lebendinventar
  • Laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigten
  • Planungen ohne direkten Vorhabenbezug
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Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Existenzgründer/innen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahmen in der Gebietskulisse „ländlicher Raum“
  • Stellungnahme der jeweiligen LEADER-Region
  • Nachweis der Sicherung der Gesamtfinanzierung
  • Tragfähiges Nutzungskonzept für bauliche Anlagen
  • Nachweis der Übernahme von Folgekosten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung mit Entwurfszeichnungen
  2. Raum- und Nutzungskonzept
  3. Finanzierungsplan
  4. Lageplan
  5. Bau- oder Umnutzungsgenehmigung
  6. Stellungnahme der LAG
  7. Nachweis der Gesamtfinanzierung
  8. Grundbuchauszug oder Nutzungsnachweis

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt und Mehrfachnutzung
  • Erfüllung ökologischer und naturschutzfachlicher Ziele
  • Prioritätensetzung der LEADER-Region
  • Maßnahmenumsetzung in finanzschwacher Gemeinde

Beschreibung

Die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-RL) unterstützt Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Träger:innen sowie private Akteur:innen dabei, die ländlichen Räume Brandenburgs als Lebens- und Erholungsorte zukunftsfähig zu gestalten. In den Handlungsfeldern Infrastruktur, Dorfentwicklung und Neuordnung ländlichen Grundbesitzes werden bauliche Maßnahmen an Wegen, Plätzen und Gebäuden ebenso gefördert wie technische Anlagen, Pflanzungen und Landschaftspflege. Auch Personal- und allgemeine Aufwendungen sind bis zu 20 % der Baukosten anrechenbar. Die Zuschussquote reicht je nach Gebiet und Zielgruppe von 45 % bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben. Für Kleinstunternehmen der Grundversorgung beginnt die Förderung ab einer Mindestinvestition von 10 000 Euro, während Dorfentwicklungsmaßnahmen in finanzschwachen Gemeinden mit bis zu 90 % bezuschusst werden können. Anträge sind bis zum 31. März 2026 (Neuordnung ländlicher Grundbesitz fortlaufend) beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung einzureichen. Voraussetzung ist eine positive Stellungnahme der jeweiligen LEADER-Region, ein tragfähiges Nutzungskonzept sowie der Nachweis zur Sicherung der Gesamtfinanzierung.

Die ILE-RL zielt darauf ab, die Agrarstruktur zu verbessern, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Landesteilen herzustellen und die Wirtschaftskraft ländlicher Gebiete nachhaltig zu stärken. Gefördert werden beispielsweise multifunktional nutzbare Wegeinfrastrukturen, Dorfzentren, Mehrfunktionshäuser und Maßnahmen zur Verbesserung des Ortsbildes, die ökologische Zielsetzungen wie Klimaschutz und Naturschutz berücksichtigen. Im Rahmen des Flurbereinigungsrechts werden zudem Neuordnungsmaßnahmen des ländlichen Grundbesitzes unterstützt. Die Auswahl erfolgt nach einheitlichen Bewertungskriterien, die Innovationsgrad, ökologische Wirkung, Prioritätensetzung der LEADER-Region und Umsetzungsstand in finanzschwachen Gemeinden berücksichtigen. Interessierte Initiativen können detaillierte Antragsunterlagen mit Lageplan, Finanzierungs- und Nutzungskonzept über die Online-Formulare des LELF einreichen.

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