Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Zuschussförderung für Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Räume in Mecklenburg-Vorpommern. Anträge jährlich bis 31.08. möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der nachhaltigen Infrastrukturen und Entwicklung ländlicher Räume als Lebens- und Arbeitsraum in Mecklenburg-Vorpommern.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder
- Investive Maßnahme über 5.000 EUR in Orten mit bis zu 10.000 Einwohner:innen
- Bei Baumaßnahmen Nutzungsberechtigung für den Zeitraum der Zweckbindungsfrist
- Vorhaben muss Teil eines anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder der lokalen Entwicklungsplanung sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Anlagen zum Förderantrag (FNO, INF, DE, DEÖT, BAS, TOUR, MWST, STB, KOFI, BEI, VERG)
- Hinweise zur Auftragsvergabe
- Projektauswahlkriterien
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Das Förderprogramm Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) richtet sich an Unternehmen, kleine und mittlere Betriebe (KMU), Personengesellschaften sowie öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Es unterstützt investive und nicht investive Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung sowie Städtebau & Stadterneuerung. Mit dem Zuschuss werden flankierende Projekte wie Dorferneuerung, Flurbereinigung, die Schaffung lokaler Basisdienstleistungen und kleine touristische Infrastrukturen gefördert. Im Zentrum steht der Aufbau nachhaltiger Lebens- und Arbeitsräume, die den spezifischen Bedürfnissen ländlicher Gemeinden gerecht werden und den demografischen Wandel aktiv gestalten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (ausgenommen Bund und Länder), sofern die investive Maßnahme mindestens 5.000 EUR umfasst und in Orten bis 10.000 Einwohner:innen durchgeführt wird. Das Vorhaben muss Teil eines anerkannten integrierten Entwicklungskonzeptes oder der lokalen Entwicklungsplanung sein. Baumaßnahmen setzen eine Nutzungsberechtigung für die Dauer der Zweckbindungsfrist voraus. Zur Antragstellung sind einzureichen: Förderantrag, die Anlagen zum Förderantrag (FNO, INF, DE, DEÖT, BAS, TOUR, MWST, STB, KOFI, BEI, VERG), Hinweise zur Auftragsvergabe, Projektauswahlkriterien sowie der Verwendungsnachweis. Anträge können jährlich bis zum 31.08. bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden.