Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Zuschüsse für neue und vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte bayerischer Kommunen zur effizienten Erledigung kommunaler Aufgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt die Vorbereitung und Durchführung neuer, vorbildhafter Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, um durch Synergieeffekte Verwaltungsaufgaben, soziale und kulturelle Daseinsvorsorge sowie kommunale Infrastruktur effizienter, wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Förderfähige Ausgaben
- Dienstleistungen durch Dritte (Beratung, Moderation, Gutachter- und Planungskosten)
- Sachmittel und Ausstattung (z.B. IuK)
- Projektbezogene Personalaufwendungen
- Einführungs- und Pilotphase: laufende Personal- und Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 5.000 €
- Projekte, die bereits begonnen wurden
- Projekte mit Inanspruchnahme anderer Mittel des Freistaats Bayern
- Bloße gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Groß- und Spezialgeräten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Neue vorbildhafte Kooperationsprojekte, die noch nicht begonnen wurden
- Vorliegen eines Beschlusses der Entscheidungsgremien der beteiligten Kommunen
- Dauerhafte Einrichtung des Projekts mindestens 5 Jahre
- Nachweis von jährlichen Einsparungen von mindestens 15% in Personal- und Sachkosten
- Maximal 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben (in besonderen Gebieten bis zu 90%)
Bewertungskriterien
- Vorbildcharakter des Kooperationsprojekts
- Nachweis von Einsparungen von mindestens 15%
- Dauerhafte Einrichtung des Projekts für mindestens 5 Jahre
Beschreibung
Das Programm fördert neue und vorbildhafte Kooperationsprojekte bayerischer Kommunen zur gemeinsamen Erledigung administrativer Aufgaben, sozialer und kultureller Daseinsvorsorge sowie kommunaler Infrastruktur. Kommunale Gebietskörperschaften in Bayern und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt. Ziel ist die Schaffung von Synergien, um Verwaltungsprozesse effizienter, wirtschaftlicher und bürgerfreundlicher zu gestalten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und unterstützt sowohl die Planung als auch die Umsetzung innovativer Modelle der Zusammenarbeit, die als Vorbild für künftige interkommunale Partnerschaften dienen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, da keine Ausschlussfristen gelten. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 60 Monate.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde und über einen Beschluss der Entscheidungsgremien verfügt. Die Kooperationsvereinbarung muss für mindestens fünf Jahre angelegt sein und einen Nachweis von mindestens 15 % jährlicher Einsparungen bei Personal- und Sachkosten erbringen. Gefördert werden bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (in ausgewiesenen Fördergebieten bis zu 90 %) mit einer Regelförderung von 50.000 Euro pro Projekt (in besonderen Förderräumen bis zu 90.000 Euro). Zuwendungsfähige Kosten umfassen externe Dienstleistungen wie Beratung und Planung, Sachmittel und IuK-Ausstattung, projektbezogene Personalkosten sowie laufende Ausgaben in Einführungs- und Pilotphasen. Die Bewilligung erfolgt über die jeweils zuständige Bezirksregierung, die Anträge ganzjährig entgegennimmt.