Zuschuss

Förderung der International Anti-Corruption Academy (IACA)

Förderung des Bestandzinses für das Bestandsobjekt in Laxenburg sowie der Kosten für Personal, Betrieb, Ausstattung, Reisen und Veranstaltungen der International Anti-Corruption Academy.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
02.03. - 31.08.2035
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich, Wien

Förderziel

Förderung des Bestandzinses für das Bestandsobjekt in Laxenburg, Münchendorfer Straße, sowie Förderung der Kosten, die zur Aufrechterhaltung des Akademiebetriebs, wie beispielsweise die Abdeckung von Personal-, Betriebs-, Ausstattungs-, Reise- und Veranstaltungskosten (u.a. Treffen des International Senior Advisory Board) der International Anti-Corruption Academy anfallen.

Förderfähige Ausgaben

  • Bestandzins für das Bestandsobjekt
  • Personalaufwendungen
  • Betriebskosten
  • Ausstattungskosten
  • Reisekosten
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftliches Förderungsansuchen
  • Abschluss eines Förderungsvertrags
  • Budgetäre Bedeckung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Förderungsansuchen
  2. Abschluss eines Förderungsvertrags

Beschreibung

Die Förderung unterstützt die International Anti-Corruption Academy (IACA) bei der langfristigen Sicherstellung ihres Akademiebetriebs am Standort Laxenburg, Münchendorfer Straße. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen kommen als Antragstellende in Frage, um Zuschüsse zur Deckung des Bestandzinses für das Bestandsobjekt sowie der Ausgaben in den Bereichen Personalaufwendungen, Betriebskosten, Ausstattung, Reisen und Veranstaltungen zu erhalten. Insbesondere werden Kosten für Treffen des International Senior Advisory Board ebenso gefördert wie weitere veranstaltungsbezogene Aufwendungen und die Reisekosten internationaler Referent:innen. Mit dieser Förderung wird ein wirkungsvoller Beitrag zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung, Forschung und Innovation im Kampf gegen Korruption geleistet und die internationale Zusammenarbeit in diesem sensiblen Themenfeld weiter intensiviert.

Ein schriftliches Förderungsansuchen sowie der Abschluss eines Förderungsvertrags bilden die zentralen Voraussetzungen für eine positive Förderentscheidung. Die Budgetierung ist im Antrag nachzuweisen, um den kontinuierlichen Betrieb der Akademie gewährleisten zu können. Anträge können jederzeit bis zum 31. August 2035 eingereicht werden. Diese langfristige Frist bietet ausreichend Spielraum für die laufende Planung und Umsetzung von Ausbildungs- und Forschungsprojekten. Interessierte möchten ihren Antrag sorgfältig vorbereiten und dabei alle förderfähigen Ausgaben – von Mietzins über Personal- und Ausstattungskosten bis hin zu Reise- und Veranstaltungsaufwendungen – detailliert darstellen. So kann die IACA nachhaltig personell und infrastrukturell gestärkt werden und weiterhin als Knotenpunkt für internationale Expert:innen in der Korruptionsbekämpfung agieren.

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