Förderung der internationalen Jugendarbeit
Zuschuss für internationale Jugendarbeit in Niedersachsen zur Förderung von Begegnungsmaßnahmen im In- und Ausland. Anträge jeweils bis zum 1. April eines Haushaltsjahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Projekten der internationalen Jugendarbeit im In- und Ausland zur Förderung persönlicher Begegnungen junger Menschen und pädagogischer Fachkräfte, zum fachlichen Erfahrungsaustausch, zur Entwicklung neuer Konzepte sowie zur Stärkung partnerschaftlicher Netzwerke.
Förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Aufenthalts- und Programmkosten
- Vorbereitungs- und Auswertungskosten
- Honorare für Moderation und Sprachmittlung
- Zuschläge gemäß Richtlinie
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Niedersachsen
- Teilnehmende müssen zwischen 12 und 27 Jahren alt sein
- Dauer der Begegnungsmaßnahme 5 bis 30 Tage
- Ausgewogenes Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden
- Verantwortliche Leitungspersonen müssen Juleica oder pädagogische Ausbildung nachweisen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Budget- und Finanzierungsplan
- Teilnehmerliste
- Programmvereinbarung
- Nachweis Juleica oder pädagogische Qualifikation
- Einfacher Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Konzeptqualität und Bildungsziele
- Ausgewogenes Teilnehmendenverhältnis
- Erfahrungen und Qualifikation der Leitungspersonen
- Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und Diversity
- Nachhaltigkeit und Vernetzung
Beschreibung
Das Förderprogramm des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gewährt öffentlichen und freien Träger:innen der Jugendhilfe sowie gemeinnützigen Organisationen in Niedersachsen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für internationale Begegnungsmaßnahmen junger Menschen und pädagogischer Fachkräfte. Ziel ist die Stärkung interkultureller Kompetenz, der fachliche Erfahrungsaustausch und der Aufbau partnerschaftlicher Netzwerke. Gefördert werden Präsenz-, hybride und digitale Formate von fünf bis 30 Tagen Dauer mit ausgewogenem Verhältnis zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden im Alter von 12 bis 27 Jahren. Der Fördersatz beträgt 20 € bis 35 € pro Tag und Person, bei erhöhtem Aufwand sowie für die pädagogische Vorbereitung, Auswertung und Sprachmittlung sind zusätzliche Zuschläge möglich. Anträge werden jeweils bis zum 1. April eines Haushaltsjahres eingereicht, spätestens vor Beginn der Maßnahme.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein rechtzeitig abgestimmter Programmablauf, die Beteiligung der Teilnehmenden an Planung, Durchführung und Auswertung sowie der Nachweis von Juleica oder einer gleichwertigen pädagogischen Qualifikation der Leitungspersonen. Förderfähige Ausgaben umfassen Reisekosten, Aufenthalts- und Programmkosten, Vorbereitungs- und Auswertungskosten, Honorare für Moderation und Sprachmittlung sowie Zugänge zu digitalen Tools. Für die Antragstellung sind eine Projektbeschreibung, ein Budget- und Finanzierungsplan, eine Teilnehmendenliste, eine Programmvereinbarung und ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen. In der Begutachtung steht die inhaltliche Qualität des Konzepts, die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming und Diversity sowie die Nachhaltigkeit und Vernetzung der Maßnahme im Mittelpunkt.
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