Zuschuss

Förderung der Johann Bünting-Stiftung

Fortlaufende Förderung gemeinnütziger Projekte in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Bildung, Erziehung, Kunst, Kultur und Heimatpflege in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Johann Bünting-Stiftung unterstützt und fördert amtlich anerkannte Verbände und Vereine der freien Wohlfahrtspflege, der öffentlichen Gesundheitspflege, Bildung und Erziehung sowie Kunst, Kultur und Heimatpflege, um das Wohlergehen und die kulturelle sowie soziale Entwicklung der Menschen in der Region zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verband/Verein
  • Tätigkeit in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Bildung, Erziehung, Kultur oder Heimatpflege
  • Projekte in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
  2. Vorschlagbogen Johann Bünting-Förderpreis
  3. Kopie des Freistellungsbescheids

Beschreibung

Die Johann Bünting-Stiftung fördert mit unbefristetem Zuschusscharakter gemeinnützige Projekte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die zur sozialen, kulturellen und bildungsbezogenen Vielfalt in der Region beitragen. Schwerpunktmäßig werden Vorhaben aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Gesundheitspflege, Bildung und Erziehung sowie Kunst, Kultur und Heimatpflege unterstützt. Ziel der Stiftung ist es, amtlich anerkannte Verbände und Vereine in ihrer Arbeit zu stärken und damit das kollektive Wohlbefinden und die kulturelle Entwicklung der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. In der Zusammenarbeit mit regionalen Initiativen soll ein Netzwerk entstehen, das fachlichen Austausch und gemeinsames Engagement in den geförderten Themenfeldern ermöglicht.

Für eine Antragstellung ist die Anerkennung als gemeinnütziger Verband oder Verein zwingende Voraussetzung; darüber hinaus müssen die geplanten Aktivitäten in den genannten Themenbereichen stattfinden und innerhalb des Fördergebiets realisiert werden. Als notwendige Unterlagen sind ein ausgefüllter Förderantrag (PDF), der Vorschlagbogen zum Johann Bünting-Förderpreis sowie eine Kopie des Freistellungsbescheids einzureichen. Die Frist ist nicht befristet – Anträge können jederzeit gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach prüfbarer Einhaltung der Förderrichtlinien, um eine transparente und wirkungsorientierte Zuwendung sicherzustellen.

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