Förderung der Jubiläumsstiftung der Sparkasse Dieburg
Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Dieburg fördert seit 1984 regionale Projekte in den Bereichen Umwelt, Bildung, Kultur, Sport und soziale Belange. Für das Jahr 2025 stehen 30.000 € für ökologische Einzelmaßnahmen bereit. Formlose Anträge können jederzeit online oder per Mail eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Vereine, Schulen sowie soziale und karitative Einrichtungen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Darmstadt und Dieburg. Gefördert werden Einzelmaßnahmen mit nachhaltigem Charakter, z. B. LED-Flutlichtanlagen oder Photovoltaikanlagen, zur Stärkung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie zur Verbesserung der Lebensqualität in der Region.
Förderfähige Ausgaben
- Material- und Investitionskosten für ökologische Einzelmaßnahmen (z. B. LED-Beleuchtung, Photovoltaik)
- Planungs- und Installationskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Verwaltungskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit im Geschäftsgebiet der Sparkasse Darmstadt und Dieburg
- Projekt mit Nachhaltigkeits- oder Umweltbezug
- Eigenanteil und Finanzierungsplan müssen nachgewiesen werden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
Bewertungskriterien
- Nachhaltigkeitsaspekte des Projekts
- Regionale Wirkung
- Vollständigkeit des Finanzierungsplans
Beschreibung
Die Jubiläumsstiftung der Sparkasse Dieburg unterstützt seit 1984 gemeinnützige Initiativen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Darmstadt und Dieburg. Mit einem Stiftungskapital von fünf Millionen Euro richtet sie ihr Engagement auf Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Bildung, Kultur, Sport sowie soziale Belange. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt 30.000 Euro bereit, um nachhaltige Einzelmaßnahmen wie die Installation von LED-Flutlichtanlagen oder Photovoltaiksystemen zu realisieren. Die Stiftungsförderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab. Dabei wird besonderen Wert auf den regionalen Nutzen und den langfristigen Umwelteffekt gelegt. Gemeinnützige Vereine, Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger können fortlaufend Anträge einreichen und so zu einer dauerhaft positiven Entwicklung in der Region beitragen.
Antragsberechtigt sind Organisationen mit Sitz oder Tätigkeit im genannten Geschäftsgebiet, die eigenständige Projekte mit Nachhaltigkeits- beziehungsweise Umweltbezug umsetzen und einen Eigenanteil sowie einen detaillierten Finanzierungsplan nachweisen können. Pro Maßnahme ist eine Höchstsumme von 3.000 Euro möglich, die Mittel müssen innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung abgerufen werden. Förderfähige Kosten umfassen Material- und Investitionsausgaben sowie Planungs- und Installationsaufwendungen; laufende Personal- und Verwaltungskosten sowie rückwirkende Ausgaben sind ausgeschlossen. Bewertet werden vor allem die Nachhaltigkeitsaspekte, der regionale Nutzen und die Vollständigkeit des Finanzierungsplans. Ein formloser schriftlicher Antrag mit Projekt- und Zeitplan sowie Finanzierungsübersicht kann jederzeit online oder per E-Mail bei der Stiftung eingereicht werden, um eine schnelle und transparente Prüfung zu gewährleisten.
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