Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt. Anträge bis 01.10. des Vorjahres möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbände, Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, die für das gesamte Land Sachsen-Anhalt Bedeutung haben.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind anerkannte Verbände, Vereine und andere freie sowie öffentliche Träger der Jugendhilfe
- Landesweit in Sachsen-Anhalt tätig
- Satzung und pädagogische Praxis müssen die Selbstbestimmung von jungen Menschen ermöglichen
- Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und erfolgreichen Durchführung der Maßnahme
- Eingesetztes Personal muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen
Beschreibung
Dieses Förderangebot richtet sich an anerkannte Vereine, Verbände sowie freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt, die landesweit wirksame Maßnahmen in der Jugendarbeit, Jugendverbänden, Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz realisieren. Als Zuschuss werden Projekte unterstützt, die junge Menschen in ihrer Selbstbestimmung fördern, ehrenamtliche Strukturen stärken sowie Angebote zur außerschulischen Bildung, internationalen Jugendarbeit und in Jugendbildungsstätten ausbauen. Der Schwerpunkt liegt auf Vorhaben mit überregionaler Bedeutung, die insbesondere eine breite Öffentlichkeit erreichen und das soziale Miteinander stärken.
Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Tätigkeit im gesamten Bundesland, eine entsprechende Satzung sowie pädagogische Konzepte, welche die Teilhabe Jugendlicher garantieren. Zudem müssen eingesetzte Mitarbeitende ein einwandfreies Führungszeugnis vorweisen und die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme gewährleistet sein. Anerkannte Verbände und Vereine können ihre Anträge bis spätestens 01.10. des Vorjahres beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einreichen. Mit der Förderung werden sowohl Personal- und Verwaltungsausgaben als auch spezifische Projekte der Jugendsozialarbeit sowie des Kinder- und Jugendschutzes kofinanziert. Dieses Programm bietet eine nachhaltige Finanzierungsperspektive für engagierte Akteur:innen in der Jugendarbeit und fördert landesweite Initiativen zugunsten junger Menschen.