Förderung der Jugendarbeit im Sport
Förderung der sportlichen und allgemeinen Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern mit Fokus auf Ferienfreizeiten, Sport- und Spielfeste sowie Jugendbildungsmaßnahmen. Anträge sind fortlaufend möglich, Projekte bis 31.10. des Vorjahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sportvereine, Sportjugenden und Fachverbandsjugenden bei der Entwicklung und Durchführung sportlicher und allgemeiner Jugendarbeit. Gefördert werden Ferienfreizeiten, Sport- und Spielfeste, Jugendbildungsmaßnahmen und innovative Projekte, um Kinder und Jugendliche zu sozialem Verhalten, Fairness und gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen.
Förderfähige Ausgaben
- Sächliche Verwaltungsausgaben
- Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben
- Entschädigungen für Helfer und Betreuer
- Fahrtkosten
- Miet- und Nutzungsausgaben
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ordentliches und gemeinnütziges Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Gewählte Jugendvertretung und Jugendordnung muss eingereicht werden
- Eigenbeteiligung von mindestens 10% der Gesamtausgaben
- Teilnehmer dürfen nicht älter als 26 Jahre sein und müssen aus Mecklenburg-Vorpommern kommen
- Teilnehmerzahl von mindestens 10 Personen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Foerderrichtlinie Jugendarbeit im Sport (PDF)
- Antragsformular Jugendarbeit im Sport (XLS)
- Mittelanforderung Jugendarbeit im Sport (XLS)
- Verwendungsnachweis Jugendarbeit im Sport (XLS)
- Allgemeine Nebenbestimmungen ANBest-P (PDF)
- Jugendordnung
Beschreibung
In Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Sportvereine, Stadt- und Kreissportbünde sowie Landesfachverbände innovative, sportliche und allgemeine Jugendarbeit durchführen. Mit Mitteln im Themenfeld Sport, Kultur & Medien werden Ferienfreizeiten, Sport- und Spielfeste, Jugendbildungsmaßnahmen oder neuartige Projekte gefördert. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bis 26 Jahren an Bewegung und Gemeinschaft heranzuführen und Werte wie Toleranz, Fairness und gesellschaftliche Mitverantwortung nachhaltig zu vermitteln. Gefördert werden darüber hinaus Konzepte, die Teilnehmenden ermöglichen, ihre Jugendarbeit aktiv mitzugestalten und verantwortungsbewusstes Handeln zu erproben. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung können bei Maßnahmen von mindestens zehn Teilnehmenden Zuschussquoten zwischen 66,6 % und 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Förderberechtigt sind Träger:innen, die ordentliches und gemeinnütziges Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind und über eine gewählte Jugendvertretung sowie eine gültige Jugendordnung verfügen. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 % der Gesamtausgaben ist erforderlich. Teilnehmende müssen bis 26 Jahre alt und in Mecklenburg-Vorpommern wohnhaft sein; betreuendes Personal ist hiervon ausgenommen. Weitere Voraussetzung ist, dass für den gleichen Anlass keine anderen Landesmittel in Anspruch genommen werden. Anträge können fortlaufend gestellt werden, Projekte müssen jedoch bis zum 31. Oktober des Vorjahres beantragt werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen sächliche Verwaltungskosten, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben, Entschädigungen für Helfer:innen und Betreuende, Fahrt- und Mietkosten, Sportgeräte/-materialien sowie Honorarkosten und Personalausgaben. Benötigte Unterlagen umfassen Förderrichtlinie, Antragsformular, Mittelanforderung, Verwendungsnachweis, ANBest-P und die Jugendordnung.
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