Förderung der Jugendarbeit
Förderung der Arbeit der im oö. Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen in Oberösterreich zur Basisfinanzierung ihrer Jahresprogramme, Sach- und Personalaufwand, Unterstützung von Ortsgruppen, Projekte und Veranstaltungen. Anträge im 1. Quartal des Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Arbeit der im oö. Landesjugendbeirat vertretenen oö. Jugendorganisationen zur Abwicklung ihrer Jahresprogramme (Basisfinanzierung der Jugendorganisationen, laufender Aufwand für Sach- und Personalaufwand, Unterstützung von Ortsgruppen), Projekte und Veranstaltungen.
Förderfähige Ausgaben
- Basisfinanzierung der Jugendorganisationen
- Sach- und Personalaufwand
- Unterstützung von Ortsgruppen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
- Vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Fördergrundsätze für finanzielle Förderungen des JugendReferates
- Anträge sind im 1. Quartal des laufenden Jahres zu stellen
- Mindestens 2 Monate vor Beginn einer Aktion einzureichen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Onlineformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben!)
- Finanzierungsplan
- Projektdarstellung
- aktueller Vereinsregisterauszug
Beschreibung
Förderzweck und Zielgruppe
Das Förderprogramm „Förderung der Jugendarbeit“ des Landes Oberösterreich richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine sowie öffentliche Einrichtungen, die im oö. Landesjugendbeirat vertreten sind. Ziel ist die Basisfinanzierung der Jahresprogramme sowie die Deckung des laufenden Sach- und Personalaufwands. Darüber hinaus werden örtliche Gruppen, Projekte und Veranstaltungen gefördert, die einen Beitrag zu demokratischer Teilhabe, sozialem Zusammenhalt und zur Entwicklung junger Menschen leisten. Anträge können fortlaufend gestellt werden, wobei das 1. Quartal des Jahres als formaler Einreichzeitraum empfohlen ist, um geplante Aktivitäten fristgerecht umsetzen zu können.
Förderumfang und Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden Ausgaben für die Basisfinanzierung der Jugendorganisationen, den Sach- und Personalaufwand sowie die gezielte Unterstützung von Ortsgruppen. Voraussetzung ist die vollinhaltliche Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich sowie der Fördergrundsätze des Jugendreferates. Zudem ist der Förderantrag mindestens zwei Monate vor Beginn der jeweiligen Aktion einzureichen. Als Antragsunterlagen sind vorzulegen: ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Onlineformular, ein Finanzierungsplan, eine Projektdarstellung sowie ein aktueller Vereinsregisterauszug. Die Abwicklung erfolgt nach den Landesrichtlinien, die bewilligten Zuschussbeträge werden in der Transparenzdatenbank dokumentiert.