Förderung der Jugendsozialarbeit
Zuschüsse zur Durchführung der Jugendsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern für Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Förderung von Einzel- und Gruppenarbeit sowie Netzwerk- und Gremienarbeit. Laufzeit 01.01.2023–31.12.2029, keine Fristen für Antragsstellung.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung der Jugendsozialarbeit in Form von Einzel- und Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit, um sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten und sie zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen für Jugendsozialarbeit (Vollzeitstelle)
- Netzwerk- und Gremienarbeit
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigte: Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestens 15 Stunden pro Woche Beschäftigung in Jugendsozialarbeit
- Eigenmittel in mindestens gleicher Höhe wie die ESF+-Mittel
- Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern zur Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit
- Nutzung des EDV-Programms ISAP-iDE für finanzielle Abwicklung und Monitoring
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung der Jugendsozialarbeit (VVMV-VVMV000011114)
- Antragsformular beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung
Das Förderprogramm richtet sich an Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommern als örtliche Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden Einzel- und Gruppenarbeit sowie die erforderliche Netzwerk- und Gremienarbeit in der Jugendsozialarbeit unterstützt. Ziel ist, sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen anzubieten und diese zu einer eigenständigen Lebensführung zu befähigen. Die Förderung wird fortlaufend gewährt und ist als Zuschuss konzipiert. Laufzeit der Programmphase ist der Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2029, wobei keine Antragseingangsfristen bestehen.
Förderberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen in Form von Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns, die mindestens 15 Stunden pro Woche in der Jugendsozialarbeit einsetzen. Eine Kofinanzierung in gleicher Höhe der ESF+-Mittel ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Vereinbarung mit dem Land sowie die Nutzung des EDV-Programms ISAP-iDE für finanzielle Abwicklung und Monitoring. Die Fördersumme beträgt monatlich 2.685,88 € pro Vollzeitstelle, ab 01.01.2024 steigt der Zuschuss jährlich um 2,4 %. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung der Jugendsozialarbeit (VVMV-VVMV000011114) sowie das Antragsformular beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern.