Förderung der Jugendsportstiftung Nordfriesland
Förderung des Jugendsports in Nordfriesland durch Zuschüsse zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer:innen im Kinder- und Jugendbereich. Fortlaufende Fördermöglichkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung des Jugendsports in Nordfriesland durch Unterstützung von Lizenzlehrgängen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Talentschulungen sowie Schiedsrichter- und Kampfrichtera usbildung im Kinder- und Jugendbereich.
Förderfähige Ausgaben
- Unterrichtsmaterial
- Mieten für Räume und Hilfsmittel
- Honorare der Referenten
- Fahrkosten der Referenten
- Kosten der Unterbringung
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Organisation im Kreissportverband Nordfriesland und im Landessportverband Schleswig-Holstein bzw. Deutscher Olympischer Sportbund
- Erhebung einer Teilnehmergebühr
- Einbindung von A- oder B-Lizenztrainer:innen oder entsprechend qualifizierten Referent:innen
- Offene Ausschreibungen in Zusammenarbeit mit dem Kreissportverband oder den Kreisfachverbänden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderrichtlinien der JUSPO
- Antragsformular
- Abrechnungsformular
Beschreibung
Die Förderung durch die Jugendsportstiftung Nordfriesland zielt auf die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendsports in Schleswig-Holstein ab. Antragsberechtigt sind Sportvereine und Kreisfachverbände, die im Kreissportverband Nordfriesland sowie im Landessportverband Schleswig-Holstein oder im Deutschen Olympischen Sportbund organisiert sind. Gefördert werden Lizenzlehrgänge für A-, B- und C-Trainer:innen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter:innen, Talentschulungen sowie Schiedsrichter- und Kampfrichter:innenausbildungen. Dabei übernimmt die Stiftung bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 € je Maßnahme. Zu den förderfähigen Kosten zählen Unterrichtsmaterial, Raum- und Hilfsmittelmieten sowie Honorare, Fahr-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Referent:innen.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Erhebung einer Teilnehmer:innengebühr sowie die Einbindung von A- oder B-Lizenztrainer:innen beziehungsweise entsprechend qualifizierten Referent:innen nach DOSB-Rahmenrichtlinie. Ausschreibungen müssen offen für alle nordfriesischen Sportvereine erfolgen und in Kooperation mit dem Kreissportverband oder den Kreisfachverbänden gestaltet werden. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei die Förderrichtlinien, das Antragsformular und das Abrechnungsformular vollständig ausgefüllt zu übermitteln sind. Die abschließende Abrechnung erfordert Kopien aller Belege und geeignete Foto-Dokumentationen der Maßnahme. Durch diese transparente Verfahrensweise wird eine breite Teilhabe gefördert und die Qualität der Ausbildungsschritte nachhaltig gesichert.
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