Zuschuss

Förderung der Jugendstiftung des Landkreises Northeim

Die Jugendstiftung des Landkreises Northeim fördert seit 2004 Projekte für junge Menschen und ihre Familien in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport und soziales Engagement im Landkreis Northeim. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bildung Kultur Sport Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Maßnahmen, die jungen Menschen und ihren Familien zugutekommen, zur Verbesserung der Lebenssituation, Begabungsförderung, Integration aller jungen Menschen und Schutz vor Gewalt sowie Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt im Landkreis Northeim.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Wirkung im Landkreis Northeim
  • Projekt fördert junge Menschen und/oder Familien
  • Projektschwerpunkt Bildung, Kultur, Sport oder soziales/mildtätiges Engagement

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die Jugendstiftung des Landkreises Northeim unterstützt seit 2004 gemeinnützige Projekte, die jungen Menschen und ihren Familien im Landkreis zugutekommen. Mit einem Fokus auf Bildung, Kultur, Sport sowie soziale und mildtätige Vorhaben fördert sie Initiativen, die zur Begabungsförderung, Integration und zum Schutz vor Gewalt beitragen. Die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts strebt eine Stärkung der kulturellen und sozialen Vielfalt an, ohne Diskriminierung nach Geschlecht, Herkunft oder Behinderung. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Förderung gewährleistet wird. Durch die finanzielle Unterstützung engagierter Akteur:innen entsteht ein lebendiges Netzwerk, das das Miteinander im Landkreis Northeim nachhaltig bereichert.

Förderberechtigte sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Wirkung im Landkreis Northeim. Voraussetzung ist ein Projekt, das junge Menschen und/oder Familien in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport oder soziales Engagement stärkt. Für die Antragstellung werden ein ausgefülltes Antragsformular, eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan benötigt. Die Stiftung gewährt Zuschüsse, um Maßnah­men zu ermöglichen, die den Alltag junger Menschen bereichern und ihre Lebenssituation verbessern. Durch die unkomplizierte Einreichung zu jeder Zeit erhalten Initiator:innen Planungssicherheit und können sich auf die Umsetzung innovativer Konzepte konzentrieren.

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