Förderung der Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg
Die Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg fördert die öffentliche Jugendarbeit und Vereinsjugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch Unterstützung von Jugendgruppenleiter*innen, Jugendfahrten, Ausbildungen, Veranstaltungen und Suchtprävention.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderung der öffentlichen Jugendarbeit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg sowie der Jugendarbeit in den Vereinen der Gemeinde, insbesondere durch die Unterstützung anerkannter Jugendgruppenleiter, Jugendfahrten, Ausbildung von Jugendgruppenleiter/innen, Jugendveranstaltungen der Vereine und der Kinder- und Jugendvertretung sowie Suchtprävention bei jungen Menschen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Tätigkeit in Henstedt-Ulzburg
Beschreibung
Die Jugendstiftung Henstedt-Ulzburg unterstützt nachhaltig die Kinder- und Jugendarbeit in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein) und bietet fortlaufend Zuschüsse für öffentliche und gemeinnützige Akteur:innen ebenso wie Privatpersonen. Im Fokus stehen dabei anerkannte Jugendgruppenleiter:innen, Ausbildungen zum Erwerb relevanter Qualifikationen, erlebnisorientierte Jugendfahrten und Vereinsveranstaltungen. Darüber hinaus fördert die Stiftung Projekte der Kinder- und Jugendvertretung sowie Maßnahmen zur Suchtprävention bei jungen Menschen. Mit ihrer kommunalen Verankerung sichert sie eine langfristige Finanzierung auf hohem Niveau und trägt dazu bei, soziale Teilhabe und persönliche Entwicklungschancen vor Ort zu stärken.
Förderberechtigt sind Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder nachweisbarer Tätigkeit in Henstedt-Ulzburg. Anträge können jederzeit eingereicht werden – eine Projektlaufzeit oder ein bestimmter Stichtag sind nicht vorgeschrieben. Als Förderbereiche gelten insbesondere Aus- und Weiterbildung, Jugendarbeit in Vereinen sowie Angebote rund um soziale Kompetenzentwicklung. Erforderlich ist die Darstellung des Projektziels, ein Kostenplan und der Nachweis, dass das Vorhaben dem Stiftungszweck entspricht. Durch die transparente und zielgerichtete Vergabe von Zuschüssen leistet die Jugendstiftung einen wertvollen Beitrag zur Förderung von Partizipation, Engagement und einem gesunden Aufwachsen junger Menschen in der Region.
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