Förderung der Justin-Hüppe-Stiftung (Einzelpersonen & Projekte)
Die Justin-Hüppe-Stiftung unterstützt ehemalige Beschäftigte der Firma Hüppe und deren Angehörige in Notlagen sowie fördert bedürftige junge Menschen bis 29 Jahre in Ausbildung und Bildung in Oldenburg, Ammerland und Wesermarsch. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Justin-Hüppe-Stiftung gewährt finanzielle Hilfe an ehemalige Belegschaftsmitglieder der Firma Hüppe und deren Angehörige in Fällen von Not, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Seit 2016 fördert sie zudem die Ausbildung und Bildung bedürftiger junger Menschen bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres in Oldenburg sowie in den Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch.
Förderfähige Ausgaben
- Bildungs- und Ausbildungskosten
- Projektkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alter zwischen 16 und 29 Jahren
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Wohnsitz in Oldenburg, Ammerland, Stadt Oldenburg oder Wesermarsch
- Ehemalige Belegschaftsmitglieder der Firma Hüppe oder deren Angehörige (für Einzelförderung)
- Staatlich anerkannte, gemeinnützige Bildungsträger (für Projektförderung)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Lebenslauf
- Empfehlungsschreiben
- Ausbildungsnachweis bzw. Schulbesuchsnachweis
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Justin-Hüppe-Stiftung ermöglicht unbürokratische finanzielle Unterstützung in Niedersachsen und richtet sich an ehemalige Beschäftigte der Firma Hüppe sowie deren Angehörige in unverschuldeten Notlagen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Seit 2016 erstreckt sich der Förderzweck zusätzlich auf junge Menschen bis zum 29. Lebensjahr mit Bedarf an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen mit Wohnsitz in Oldenburg, Ammerland, Stadt Oldenburg oder Wesermarsch als auch Projekte, die von staatlich anerkannten gemeinnützigen Bildungsträger:innen initiiert werden. Die Stiftung setzt auf eine inklusive Förderpraxis und begrüßt Anträge jederzeit – eine feste Frist existiert nicht.
Als Zuschuss gewährt die Justin-Hüppe-Stiftung Zuwendungen bis zu 2.500 Euro für Bildungs- und Ausbildungskosten oder Projektaufwendungen. Antragstellende legen dem Formular einen Lebenslauf, Nachweise zu Schul- oder Ausbildungsstatus, einen Finanzierungsplan und gegebenenfalls Empfehlungsschreiben bei. Bei Einzelförderungen ist die Einkommenssituation für den Nachweis der Bedürftigkeit entscheidend. Die Stiftung unterstützt nicht vollständig, sondern als Zuzahlung zu bereits begonnenen oder unmittelbar anstehenden Maßnahmen. Durch einfache Antragsunterlagen und kontinuierliche Vergabemöglichkeit trägt die Justin-Hüppe-Stiftung dazu bei, dass benachteiligte junge Menschen und ehemalige Beschäftigte in Not schnell und zielgerichtet entlastet werden.
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