Zuschuss

Förderung der Kasten-Mann-Stiftung

Die Kasten-Mann-Stiftung fördert Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit, Völkerverständigung, Natur- und Umweltschutz sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen (§ 53 AO). Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Entwicklungszusammenarbeit Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Bildung Gesundheit Katastrophenschutz Frauenförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, internationalen Gesinnung und Toleranz, des Natur- und Umweltschutzes sowie der Unterstützung persönlich und wirtschaftlich Hilfsbedürftiger im Sinne von § 53 AO.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen
  • Stiftungen

Beschreibung

Die Kasten-Mann-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Initiativen und Einrichtungen, die sich in Entwicklungszusammenarbeit, Völkerverständigung, Umwelt- und Naturschutz sowie der Hilfe für persönlich und wirtschaftlich Benachteiligte engagieren. Im Fokus stehen insbesondere Projekte in Krisen- und Entwicklungsregionen, v. a. in Afrika, mit Schwerpunkten auf Bildungs-, Gesundheits- und Infrastrukturmaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Frauen- und Kinderförderung sowie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Demokratie finden Beachtung. Für ökologische Nachhaltigkeit werden Aufforstungsprogramme, Ressourcenschutz und Klimaaufklärung gefördert. Mit der Vergabe von Mikrokrediten und der Ausstattung von Kleinunternehmungen trägt die Stiftung zur wirtschaftlichen Selbsthilfe bei, während im Katastrophenfall schnelle Hilfe für betroffene Menschen ermöglicht wird.

Förderanträge können von gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen und privaten Bildungsträgern sowie Stiftungen jederzeit eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt formlos, eine detaillierte Projektbeschreibung sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit und zum geplanten Mitteleinsatz sind beizufügen. Die Auswahl orientiert sich am Stiftungszweck gemäß § 53 AO: Nachhaltige Verbesserung von Lebensbedingungen, Förderung von Toleranz und internationaler Gesinnung sowie Schutz natürlicher Lebensgrundlagen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, begleitende Beratungen oder Gutachten durch unabhängige Expert:innen sind möglich. Parallel setzt die Institution auf Transparenz und eine effiziente Mittelverwendung gemäß den Grundsätzen guter Stiftungspraxis. Interessierte Akteur:innen aus dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Sozialwesen erhalten so eine verlässliche Partnerschaft, um wirkungsvolle und selbsttragende Projekte nachhaltig zu verankern.

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