Zuschuss

Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung

Das Land Vorarlberg fördert Maßnahmen zur Kinder- und Jugendbeteiligung durch strategische Beratung, projektbezogene Begleitung und schulische Beteiligungsformate wie Schüler:innenhaushalte. Anträge sind laufend bis zur Ausschöpfung des Volumens möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihres unmittelbaren Lebensumfelds und sollen in die Gestaltung einbezogen werden. Das Land Vorarlberg unterstützt übergreifend Maßnahmen zur Kinder- und Jugendbeteiligung, um Mitgestaltung, demokratisches Bewusstsein und Selbstwirksamkeit zu fördern und eine altersgerechte Partizipation weiterzuentwickeln.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Gemeinden, Regionalstellen oder Schulen in Vorarlberg
  • Je nach Förderungskategorie spezifische Unterlagen und Nachweise erforderlich

Beschreibung

Mit umfassenden Zuschüssen aus dem Land Vorarlberg werden partizipative Projekte für Kinder und Jugendliche gezielt gefördert, um demokratisches Bewusstsein und Selbstwirksamkeit zu stärken. Öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen können strategische Beratung, projektbezogene Begleitung und schulische Beteiligungsformate wie Schüler:innenhaushalte nutzen. Dieses Förderangebot berücksichtigt die Expertise junger Menschen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld und setzt auf altersgerechte Partizipation, um eine langfristige und nachhaltige Mitgestaltung kommunaler und schulischer Strukturen zu ermöglichen.

Antragstellende aus Gemeinden, Regionalstellen oder Schulen in Vorarlberg profitieren von einer kontinuierlichen Einreichungsmöglichkeit bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Fördervolumens. Voraussetzung ist die Einreichung spezifischer Unterlagen und Nachweise, die je nach Kategorie variieren. Ziel ist es, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Prozesse weiterzuentwickeln sowie Projekte im Bereich Arbeit & Soziales zu unterstützen. Interessierte Institutionen erhalten über die Richtlinien des Landes detaillierte Vorgaben zur Antragstellung und Ausgestaltung der einzelnen Fördermodule.

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