Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Zuschüsse für überregionale Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Antragstellung bis 30.11. für das Folgejahr. Förderhöhe abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) zur Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der bundeszentrale Infrastruktur sowie Förderung überregionaler, bundesweit bedeutsamer Maßnahmen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Trägerschaft der Jugendhilfe
- Erfüllung fachlicher Voraussetzungen für die geplante Maßnahme
- Förderung der Ziele des Grundgesetzes
- Zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vordrucke gemäß Förderrichtlinie
- Antragsformular
Beschreibung
Diese Initiative fördert überregionale und bundesweit bedeutsame Vorhaben der Kinder- und Jugendhilfe mit finanziellen Zuschüssen. Träger:innen der Jugendhilfe – darunter Verbände, Fachorganisationen und freie Vereine – können im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) Unterstützung erhalten, um die bundeszentrale Infrastruktur zu sichern, zu stärken und weiterzuentwickeln. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gewährt Fördermittel abhängig von Art und Umfang der geplanten Maßnahme. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Angeboten und Dienstleistungen zugunsten junger Menschen und Familien im gesamten Bundesgebiet.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Trägerschaft der Jugendhilfe, die fachliche Voraussetzungen erfüllen und die Ziele des Grundgesetzes fördern. Eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel stellt eine weitere Voraussetzung dar. Antragsunterlagen umfassen die Formulare gemäß Förderrichtlinie sowie das offizielle Antragsformular, das bis zum 30. November eines jeden Jahres im Direktverfahren eingereicht werden muss. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich nach dem konkreten Bedarf der Maßnahme. Diese Förderung spricht insbesondere jene Organisationen an, die bundesweit innovative Modellvorhaben, internationalen Fachkräfte- und Jugendaustausch oder Maßnahmen zur individuellen Begleitung junger Zugewanderter realisieren möchten. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Förderrichtlinien, die eine transparente Grundlage für erfolgreiche Projekte der Kinder- und Jugendhilfe bieten.