Zuschuss

Förderung der Kirchenstiftung miteinander füreinander

Die Kirchenstiftung fördert Projekte und Aufgaben kirchlicher Arbeit in den Kirchengemeinden des ehemaligen Kirchenkreises Alfeld und weiterer beigetretener Gemeinden mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Bildung & Kultur sowie Denkmalpflege. Anträge sind jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Aufgaben kirchlicher Arbeit in den Kirchengemeinden des ehemaligen Kirchenkreises Alfeld und weiterer dem Fördergebiet beigetretener Kirchengemeinden, insbesondere in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Bildung & Kultur sowie Denkmalpflege.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kirchengemeinde im Fördergebiet (ehemaliger Kirchenkreis Alfeld oder beigetretene Gemeinden)
  • Ausgefüllter Projektantrag
  • Verwendungsnachweis (Einnahmen/Ausgaben)
  • Beachtung der Förderrichtlinie und Satzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag
  2. Verwendungsnachweis
  3. Satzung und Förderrichtlinie

Bewertungskriterien

  • Relevanz für Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Bildung & Kultur oder Denkmalpflege
  • Nachhaltigkeit und Langfristwirkung des Projekts
  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck

Beschreibung

Die Kirchenstiftung „miteinander füreinander“ unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Niedersachsen bei der Realisierung kirchlicher Projekte in den ehemaligen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Alfeld sowie in weiteren beigetretenen Orten. Förderfähig sind Initiativen in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Bildung & Kultur, Denkmalpflege sowie im Arbeits- und Sozialbereich, in der Aus- & Weiterbildung sowie in der Infrastruktur- und Städtebauentwicklung. Die Zuwendung erfolgt in Form von Zuschüssen, die jederzeit beantragt werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Kirchengemeinde im Fördergebiet, ein ausgefüllter Projektantrag, ein Nachweis über Einnahmen und Ausgaben sowie die Beachtung der Förderrichtlinien und der Satzung.

Projekte werden nach ihrer langfristigen Wirkung, der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und ihrer Bedeutung für die genannten Themenfelder bewertet. Insbesondere Haupt- und Ehrenamtliche sowie alle an kirchlichen Vorhaben Beteiligten profitieren von der Unterstützung. Für die Antragstellung stehen Satzung, Förderrichtlinie, Projektantrag und Verwendungsnachweis zum Download bereit. Ziel der Stiftung ist es, christliche Werte dauerhaft zu bewahren und vor Ort zukunftsweisendes Engagement zu ermöglichen. Dabei fördert sie gezielt Vorhaben, die über das tägliche Gemeindeleben hinauswirken und nachhaltig Spuren in Bildung, Kultur, sozialem Zusammenhalt und im Denkmal- und Kirchenbau hinterlassen. Durch diese langfristig angelegte Förderung leistet die Kirchenstiftung einen vielfältigen Beitrag zur Stärkung zentraler Gemeinschaftsaufgaben und zur Förderung innovativer Ideen im kirchlichen Raum.

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