Förderung der Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig (KMW-Stiftung) – Gesundheit / Prävention
Förderung von präventiven und heilenden Maßnahmen bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung unabhängig von Alter, Nationalität oder Herkunft. Anträge jederzeit möglich (für Mai-Befassung bis 1. April, für Oktober-Befassung bis 1. September).
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Förderkriterien
Förderziel
Vorbeugende und/oder heilende Arbeit bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung und Not von Menschen, unabhängig von Alter, Nationalität oder Herkunft.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des aktuellen Freistellungsbescheids
- Formloser schriftlicher Antrag mit Projektbezeichnung und Eckdaten
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbezeichnung und beantragter Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Erläuterung der geplanten Maßnahme mit Zielgruppenangaben
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Aussagekräftiges Bildmaterial
- Informationen zur antragstellenden Institution und zu handelnden Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Beschreibung
Die Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig fördert in Sachsen gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen sowie Bildungsträger, die präventive und heilende Maßnahmen bei sozialer, gesundheitlicher oder sittlicher Gefährdung realisieren. Gefördert werden Projekte für Menschen aller Altersgruppen und Herkunft, mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche ebenso wie Senior:innen. Im Themenfeld Gesundheit / Prävention stehen Vorhaben im Mittelpunkt, die unabhängig von Nationalität oder sozialer Situation präventiv wirken oder akute Not lindern. Über ein Sponsoring-Modell unterstützt die Stiftung flexible Konzepte, die sowohl die Lebensqualität der Zielgruppen stärken als auch langfristig präventive Strukturen etablieren. Die Initiative bietet ganzjährig die Möglichkeit zur Antragstellung und unterstreicht damit ihr Engagement für bedarfsgerechte Hilfe in unterschiedlichen Lebensphasen und Lebenslagen.
Zur Einreichung genügt ein formloser schriftlicher Antrag mit Projektbezeichnung, Eckdaten sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan. Ergänzt werden muss der Zeit- und Maßnahmenplan, eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme inklusive Zielgruppenangaben, aussagekräftiges Bildmaterial und Informationen zur antragstellenden Institution sowie den handelnden Personen. Ein Nachweis des aktuellen Freistellungsbescheids ist obligatorisch. Anträge für die Mai-Befassung sind bis zum 1. April, für die Oktober-Befassung bis zum 1. September in der Geschäftsstelle einzureichen. Der Stiftungsvorstand wählt im Anschluss geeignete Projekte aus, wobei in Ausnahmefällen auch kurzfristige Entscheidungen möglich sind. Dieses Förderangebot richtet sich an engagierte Akteur:innen, die nachhaltige, gemeinwohlorientierte Konzepte im Handlungsfeld Gesundheit und Prävention entwickeln möchten.
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