Förderung der Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig – Kulturarbeit
Förderung von Projekten und Vorhaben im kulturellen Kontext mit Fokus auf Völkerverständigung, insbesondere zu den Ländern Osteuropas; regionaler Schwerpunkt in Sachsen. Anträge können jederzeit gestellt werden, für eine Befassung im Mai bis 01.04. und im Oktober bis 01.09. eines jeden Jahres.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Aktivitäten zur Achtung kultureller Unterschiede und Völkerverständigung, insbesondere durch Kennenlernen und Wissensvermittlung, sowie internationale Kinder‐ und Jugendarbeit. Zusätzlich Förderung pädagogischer Maßnahmen für die Entwicklung eigenverantwortlicher Persönlichkeiten junger Menschen, altersgerechter Dienste für Senior:innen und präventive Arbeit bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis des aktuellen Freistellungsbescheids
- Anschreiben mit Projektbeschreibung und beantragter Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Anschreiben mit Projektbeschreibung und Fördersumme
- Kurzbeschreibung des Projekts
- Unterlagen zu Zielgruppen, Teilnehmerkreis und Evaluation
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Aussagekräftiges Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnden Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Beschreibung
Die Klaus-Martin-Winkler-Stiftung Leipzig fördert ganzjährig gemeinnützige Projekte in Sachsen, die einen interkulturellen Austausch und die Verständigung zwischen den Völkern, insbesondere mit osteuropäischen Ländern, stärken. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die kulturelle Vielfalt erlebbar machen – sei es durch Begegnungsworkshops, Wissensvermittlung oder internationale Kinder- und Jugendarbeit. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung pädagogische Maßnahmen zur Entwicklung selbstverantwortlicher Persönlichkeiten, altersgerechte Angebote für Senior:innen sowie präventive Initiativen gegen soziale, gesundheitliche und sittliche Gefährdungen. Gefördert werden Aktivitäten, die Kindern, Jugendlichen und Senior:innen einen Perspektivwechsel ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe fördern.
Interessierte Antragsteller:innen können jederzeit einen formlosen Förderantrag einreichen; für die Entscheidung im Mai ist die Einreichung bis zum 1. April, für die Oktober-Runde bis zum 1. September erforderlich. Erforderliche Unterlagen umfassen unter anderem ein Anschreiben mit Projektbeschreibung und beantragter Fördersumme, eine kurze Konzeptdarstellung, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan, einen Zeit- und Maßnahmenplan sowie aussagekräftiges Bildmaterial. Zusätzlich sind Nachweise über die Gemeinnützigkeit (aktueller Freistellungsbescheid) und Informationen zu Trägerorganisation sowie handelnden Personen beizufügen. Die Stiftungsvorstandschaft wählt aus den fristgerecht eingegangenen Anträgen jene Vorhaben aus, die einen nachhaltigen Beitrag zu kulturellem Verständnis und sozialer Integration leisten.
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