Zuschuss

Förderung der kleinen und umfassend energetischen Sanierung

Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden in der Steiermark mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 15% (Kleine Sanierung) bzw. 30% (Umfassende energetische Sanierung) der förderbaren Kosten. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.12.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Förderquote: 15% - 30%
Projektdauer: 24 Monate

Förderziel

Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle und am energetisch relevanten Haustechniksystem zur Verbesserung der Energieeffizienz und Reduktion des Heizwärmebedarfs in bestehenden Wohngebäuden.

Förderfähige Ausgaben

  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Fenstertausch und Sanierung von Außentüren
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme
  • Einbau von Biomasseheizungen
  • Einbau von Wärmepumpenheizungen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller:in muss Eigentümer:in, Miteigentümer:in, Wohnungseigentümer:in oder Mieter:in des Objekts sein
  • Baubewilligung des Objekts muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 30 Jahre zurückliegen (Ausnahmen bei Fernwärmeanschluss und bestimmten energetischen Maßnahmen)
  • Benützungsbewilligung für das zu sanierende Objekt muss vorliegen
  • Wohnungen müssen spätestens nach Förderungszusage ständig mit Hauptwohnsitz bewohnt werden
  • Förderbare Kostensumme mindestens EUR 3.000
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Amtlicher Grundbuchsauszug
  2. Baubewilligungsbescheid mit genehmigten Plänen
  3. Bescheid des Bundesdenkmalamtes (bei Denkmalschutz)
  4. Wasserrechtliche Bewilligung (bei Abwasseranlagen)
  5. Plan oder Planskizze mit Nutzflächenangabe
  6. Fotos des Objekts vor und nach Sanierung
  7. Baubeschreibung
  8. Kostenaufstellung / Aufgliederung nach Wohnungen (WS-Datenblatt)
  9. Rechnungen gewerberechtlich befugter Unternehmen
  10. Bestätigung über Fernwärmeanschlussmöglichkeit oder Nichtdurchführbarkeit
  11. Energieausweis vor und nach Sanierung
  12. Formblatt WS-6 UE zur nachgewiesenen Einhaltung der wärmetechnischen Mindestanforderungen
  13. Nachweis ausreichender Wärmedämmung einzelner Bauteile
  14. Nachweis vorhandener Mittel für Erhaltungsarbeiten
  15. Kostenvoranschläge/Ausschreibungsergebnisse bzw. Originalrechnungen
  16. Nachweis der Erwerbsminderung bei Behindertenmaßnahmen

Beschreibung

Das Förderprogramm zur kleinen und umfassend energetischen Sanierung in der Steiermark ermöglicht Eigentümer:innen, Miteigentümer:innen, Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen sowie gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinden und kommunalen Gesellschaften, bestehende Wohngebäude nachhaltig zu modernisieren. Mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen von 15 % der anerkannten Kosten für Einzelmaßnahmen (Kleine Sanierung) und 30 % für eine umfassende energetische Sanierung werden Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle, Fenstertausch, Anschluss an Nah-/Fernwärme und der Einbau von Biomasse- oder Wärmepumpen gefördert. Ergänzend können solarthermische und Photovoltaikanlagen, Niedertemperatur-Wärmeabgabesysteme, Personenaufzüge, sicherheitsrelevante Umbauten sowie Erweiterungen und Grundrissänderungen unterstützt werden. Ein Mindestinvestitionsvolumen von 3.000 EUR und eine Projektdauer von bis zu 24 Monaten bilden die sachliche Grundlage, Anträge sind jederzeit möglich.

Die Förderzielsetzung zielt auf eine spürbare Reduktion des Heizwärmebedarfs und eine Verbesserung der Energieeffizienz ab. Voraussetzung ist eine Benützungsbewilligung für Bestandsgebäude mit Baubewilligung älter als 30 Jahre, wobei Ausnahmen bei Fernwärmeanschluss und ökologischen Maßnahmen gelten. Sanierungsmaßnahmen können bereits abgeschlossen sein, der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren ab ältester Rechnung gestellt werden. Neben amtlichem Grundbuchsauszug und Baubewilligungsbescheid sind Bau- und Kostenaufstellungen, Energieausweise vor und nach der Sanierung, Nachweise zur Wärmedämmung und gewerberechtlich ausgestellte Rechnungen einzureichen. Mit dieser Förderung werden thermische Hüllenverbesserungen und innovative Haustechniksysteme wirksam befördert und tragen so zum Klimaschutz bei.

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