Förderung der Kloster Bergesche Stiftung (Zuschüsse für Kunst, kulturelle Projekte und Kulturbauten)
Zuschüsse für Kunst- und Kulturvorhaben in Sachsen-Anhalt sowie für Kulturbauten und -projekte im Raum Magdeburg. Nachhaltige, nicht-kommerzielle Projekte ab 1.000 € Förderung. Laufende Antragsstellung mit Fristen vor Projektbeginn.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von nachhaltigen, nicht-kommerziellen Kunst- und Kulturprojekten sowie von Kulturbauten im Gebiet Sachsen-Anhalt und insbesondere im Raum Magdeburg.
Nicht förderfähige Ausgaben
- laufende Personal- und Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz in Sachsen-Anhalt oder besonderer Bezug zum Stiftungszweck
- Nachweis ordnungsgemäßer Geschäftsführung
- Nachweis der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung
- Mindestförderung 1.000 €
- keine kommerziellen Absichten
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung mit Ziel und Zweck
- aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis des Eigenanteils
- ggf. Fotos
- Satzung/Gesellschaftsvertrag bei Vereinen
- Auszug aus Vereins- oder Handelsregister
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Begründung vorzeitiger Maßnahmenbeginn
- Nachweis Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Die Kloster Bergesche Stiftung fördert in Sachsen-Anhalt und insbesondere im Raum Magdeburg nachhaltige, nicht-kommerzielle Kunst- und Kulturvorhaben sowie den Bau und die Sanierung von Kulturbauten. Ziel der Unterstützung ist die Realisierung kreativer Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur & Medien, Bauten und Denkmalschutz sowie Infrastruktur & Städtebau. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen mit Wohnsitz, Sitz oder einem nachweisbaren Projektbezug in Sachsen-Anhalt. Die Mindestfördersumme beträgt 1.000 €, wobei keine Dauer- oder Regelförderung gewährt wird. Laufende Personal- und Verwaltungskosten sind von der Zuwendung ausgeschlossen, um den Fokus auf projektbezogene Aufwendungen und Investitionen zu lenken.
Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielsetzung, ein aussagekräftiger Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein Nachweis des Eigenanteils beizufügen. Bei Bauvorhaben sind darüber hinaus Zustimmung des Eigentümers und ein spezieller Nachweis zur Mittelverwendung erforderlich; Vereine legen zudem Satzung, Vereinsregisterauszug und Gemeinnützigkeitsbescheinigung vor. Fotos und eine Begründung vorzeitiger Maßnahmenkäufe können ergänzend eingereicht werden. Anträge bis zu 10.000 € sollten spätestens drei Monate, darüber hinaus sechs Monate vor Projektbeginn bei der Stiftung eingehen. Eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Nachweisfähigkeit der Mittelverwendung sind Voraussetzung für eine Bewilligung. Mit Blick auf Nachhaltigkeit und kulturelle Vielfalt bietet die Kloster Bergesche Stiftung so eine verlässliche Förderung für ambitionierte Vorhaben in Sachsen-Anhalt.
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