Förderung der Koblenzer Sportstiftung
Die Koblenzer Sportstiftung unterstützt gemeinnützige Vereine und Schulen in Koblenz mit Zuschüssen für den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport. Anträge sind bis zum 31.01.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die kontinuierliche Förderung der talentiertesten Nachwuchsathletinnen und Nachwuchsathleten mit nationalen Erfolgen und internationaler Erfolgsperspektive sowie von Spitzensportler:innen in olympischen, para-/deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten, um hohe Aufwendungen für den Nachwuchsleistungs- und Hochleistungssport in der Region Koblenz teilweise zu kompensieren.
Förderfähige Ausgaben
- Trainer- und Übungsleiterkosten
- Startgelder
- Fahrkosten
- Übernachtungskosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit der antragstellenden Vereine oder Schulen
- Sitz bzw. Erststartrecht in Koblenz
- Nachweis nationaler oder internationaler sportlicher Erfolge
- Antragstellung durch den Verein oder die Schule
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Förderantrag
- Nachweise der nationalen/internationalen Erfolge
- Nachweis des Kaderstatus oder der Bundesligazugehörigkeit
Bewertungskriterien
- Sportlicher Erfolg (national und international)
- Kaderstatus/Bundesligazugehörigkeit
Beschreibung
Die Koblenzer Sportstiftung fördert gemeinnützige Vereine und Schulen in Rheinland-Pfalz, die talentierte Nachwuchs- und Spitzensportler:innen in olympischen, para-/deaflympischen sowie nicht-olympischen Disziplinen unterstützen. Mit differenzierten Zuschüssen von bis zu 5.000 € pro Athlet:in oder Mannschaft sollen hohe Aufwendungen für Trainer- und Übungsleiter:innen, Startgelder, Fahr- und Übernachtungskosten ausgeglichen werden. Ziel ist es, den Leistungs- und Hochleistungssport in der Region Koblenz nachhaltig zu stärken und Athlet:innen mit nationalen Erfolgen und internationaler Perspektive bestmöglich zu begleiten. Die Projektlaufzeit beträgt jeweils 12 Monate, Anträge können bis zum 31. Januar 2026 eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Förderung sind die Gemeinnützigkeit des Vereins oder der Schule, ein Sitz bzw. Erststartrecht in Koblenz sowie Nachweise nationaler oder internationaler Erfolge. Anträge müssen durch die Organisation gestellt und mit vollständigen Nachweisen zum Kaderstatus oder zur Bundesligazugehörigkeit eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt einmal jährlich durch den Vorstand und das Kuratorium der Stiftung, wobei sportlicher Erfolg sowie Kader- bzw. Bundesliga-Status entscheidende Bewertungskriterien darstellen. Förderbar sind Aufwendungen für Trainer:innen, Startgelder, Fahrten und Übernachtungen. Geförderte Einrichtungen tragen damit zur nachhaltigen Entwicklung der regionalen Sportlandschaft bei und schaffen Perspektiven für vielversprechende Talente im Spitzen- und Nachwuchsleistungssport.
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