Zuschuss

Förderung der Kölner Stiftung Merten

Die Kölner Stiftung Merten fördert integrative soziale Projekte im Raum Köln mit Schwerpunkt auf sprachlich, gesellschaftlich und herkunftsbedingt benachteiligte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie deren Familien. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung hat zum Ziel, integrative soziale Projekte zu unterstützen und Chancengleichheit sowie soziale Teilhabe sprachlich, gesellschaftlich und herkunftsbedingt benachteiligter Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Trägers in Köln
  • Gemeinnützigkeit des Trägers
  • Maßnahme im Bereich Familienförderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Begründung der Maßnahme
  3. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Bewertungskriterien

  • Eigeninitiative der Antragstellenden
  • Sozialer Nutzen des Projekts
  • Beitrag zur Chancengleichheit

Beschreibung

Die Kölner Stiftung Merten unterstützt als gemeinnützige Organisation innovative, integrative soziale Projekte im Raum Köln mit besonderem Augenmerk auf Familienförderung. Ziel der Förderung ist es, sprachlich, gesellschaftlich und herkunftsbedingt benachteiligte Mitbürger:innen und deren Angehörige nachhaltig zu stärken und ihnen Chancengleichheit sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen. Als Zuschussgeberin legt die Stiftung Wert auf Eigeninitiative sowie den konkreten sozialen Nutzen jeder eingereichten Maßnahme. Die bereitgestellten Mittel stammen aus Spenden und Erträgen des Stiftungsvermögens, wodurch ein kontinuierlicher Fördertopf für geeignete Projekte gewährleistet ist.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Träger mit Sitz in Köln, deren Projekte im Bereich Familienförderung angesiedelt sind. Antragsteller:innen legen ein ausgefülltes Antragsformular sowie eine fundierte Begründung der Maßnahme und einen Nachweis der Gemeinnützigkeit vor. Die Begutachtung erfolgt anhand der Kriterien Eigeninitiative, sozialer Nutzen und Beitrag zur Chancengleichheit. Dank fortlaufender Fördermöglichkeiten können Anträge jederzeit eingereicht werden, ohne feste Fristen. Familien und Initiativen, die durch ein integratives Konzept zur Verbesserung des gemeinschaftlichen Miteinanders beitragen und dabei benachteiligte Zielgruppen in den Mittelpunkt stellen, finden in der Kölner Stiftung Merten eine verlässliche Partnerin für die Umsetzung ihrer Projekte.

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