Zuschuss

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv)

Zuschuss für kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen zur Förderung von Präventionsmaßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung und Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Anträge jährlich von 31.08. bis 15.10.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Förderquote: bis zu 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt kommunale Gebietskörperschaften bei der Bildung und Etablierung kommunalpräventiver Gremien sowie der Durchführung von Präventionsprojekten zur Vorbeugung von Kriminalität und zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigung für kommunale Gebietskörperschaften einschließlich ihrer Eigenbetriebe
  • Durchführung des Vorhabens im Freistaat Sachsen
  • Vorherige Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Ausführliche Projektbeschreibung basierend auf den Beccaria-Standards
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der beruflichen Qualifikation des geförderten Personals

Beschreibung

Förderung der kommunalen Prävention (RL KommPräv) unterstützt kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen bei der Einrichtung präventiver Strukturen und der Durchführung kriminalpräventiver Projekte. Ziel ist die Vorbeugung von Straftaten sowie die Stärkung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung. Die Förderquote beläuft sich auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die verbleibenden Eigenmittel werden von der Kommune erbracht. Voraussetzung für eine Antragstellung ist eine individuelle Beratung durch die Geschäftsstelle des Landespräventionsrates. Förderberechtigt sind alle öffentlichen Einrichtungen auf kommunaler Ebene einschließlich ihrer Eigenbetriebe. Anträge können jährlich zwischen dem 31. August und 15. Oktober für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden.

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, die aus der Analyse der lokalen Kriminalitätslage abgeleitet sind, Netzwerke zwischen Akteur:innen stärken und eine Evaluation ermöglichen. Gefragte Projektthemen reichen von Bildungs- und Aufklärungsprogrammen bis hin zu innovativen Monitoring-Systemen. Für die Bewilligung sind folgende Unterlagen erforderlich: das ausgefüllte Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung nach Beccaria-Standards, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Nachweise zur fachlichen Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitenden. Die verantwortliche Behörde prüft eingereichte Unterlagen und teilt das Ergebnis in schriftlicher Form mit. Diese Richtlinie gibt Kommunen eine verlässliche Grundlage, um nachhaltige kriminalpräventive Strukturen vor Ort zu etablieren und die Lebensqualität in den Gemeinden zu erhöhen.

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