Förderung der Krefelder Baudenkmal-Stiftung
Treuhandstiftung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zur finanziellen Unterstützung von Erhaltungs- und Pflegeprojekten an Kulturdenkmalen in Krefeld und Umgebung. Laufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erhalts und der Pflege von Kulturdenkmalen in Krefeld und Umgebung durch finanzielle Zuschüsse für konservierende und restaurierende Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Fassaden- und Fensterinstandsetzung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Krefeld und Umgebung
- Projektziel: Erhalt oder Pflege eines Kulturdenkmals
Bewertungskriterien
- Denkmalschutzwürdigkeit des Objekts
- Privates Engagement und Initiative
Beschreibung
Die Krefelder Baudenkmal-Stiftung unter dem Dach der Deutschen Stiftung Denkmalschutz unterstützt seit 1995 konservierende und restaurierende Maßnahmen an bedeutenden Kulturdenkmalen in Krefeld und Umgebung. Als Treuhandstiftung von Gabriele und Klaus Reymann widmet sie sich dem langfristigen Erhalt architektonischer Schätze – von historischen Fassaden über Hebefenster bis hin zu kunstvoll gestalteten Innenräumen. Durch gezielte Zuschüsse werden Instandhaltungsarbeiten, Fassaden- und Fensterinstandsetzungen sowie umfangreiche Restaurierungen gefördert. So konnten bereits das Haus Lange, das Haus Esters von Mies van der Rohe, der Deuß-Tempel im Stadtwald und der Kammermusiksaal im Haus Sollbrüggen erfolgreich instand gesetzt werden. Ziel ist es, durch private Initiative und Eigenleistungen das kulturelle Erbe der Region nachhaltig zu sichern und der Nachwelt zugänglich zu machen.
Finanziell förderberechtigt sind Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, die als Eigentümer:innen oder Träger:innen ein Projekt zur Erhaltung oder Pflege eines Kulturdenkmals im Fördergebiet vorlegen. Förderfähige Ausgaben umfassen insbesondere Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten, Instandhaltungsmaßnahmen sowie Fassaden- und Fensterinstandsetzungen. Bei der Mittelvergabe zählen die Denkmalschutzwürdigkeit des Objekts und das private Engagement zu den entscheidenden Bewertungskriterien. Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich; vorausgesetzt sind ein Standort in Krefeld und Umgebung sowie ein klar definiertes Projektziel. Die treuhänderische Unterstützung durch die Stiftung bietet eine wertvolle Chance, denkmalpflegerische Vorhaben effizient umzusetzen und die Baukultur der Region zu bewahren.
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