Zuschuss

Förderung der kulturellen Bildung (FRL Kulturelle Bildung)

Förderung kultureller Bildungsangebote an Musikschulen in Sachsen zur Stärkung der musikalischen Grundausbildung und kulturellen Vielfalt.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen

Förderziel

Unterstützung der kulturellen Bildung an anerkannten Musikschulen im Freistaat Sachsen, um musikalische Praxis zu fördern, Zugänge zu kultureller Bildung zu erweitern und die Qualität der musikalischen Ausbildung zu sichern.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten für Lehrkräfte
  • Sachkosten für Instrumente und Unterrichtsmaterialien
  • Raummieten und Nebenkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung als Musikschule in Sachsen
  • Trägerschaft durch Kommune oder gemeinnützigen Verein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Anlage 1 – Antrag FRL Kulturelle Bildung
  2. Anlage 2 – Verwendungsnachweis

Beschreibung

Die Förderung kultureller Bildungsangebote an Musikschulen in Sachsen zielt darauf ab, die musikalische Grundausbildung zu stärken und kulturelle Vielfalt im Freistaat nachhaltig zu verankern. Im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses unterstützt das Programm öffentliche und gemeinnützige Träger, die anerkannte Musikschulen betreiben. Durch die finanzielle Beteiligung an Personalkosten für Lehrkräfte sowie an Sachkosten für Instrumente und Unterrichtsmaterialien werden praxisorientierte Unterrichtsformen gefördert. Gleichzeitig können Raummieten und Nebenkosten abgedeckt werden, um attraktive Lernumgebungen zu schaffen. Das Förderziel besteht darin, die Zugänge zur musikalischen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu erweitern und die Qualität des Unterrichts langfristig zu sichern.

Interessent:innen sind sämtliche anerkannte Musikschulen und deren Träger im Freistaat Sachsen, vorausgesetzt, sie verfügen über die offizielle Anerkennung sowie eine kommunale oder gemeinnützige Trägerschaft. Für die Antragstellung sind die Formulare „Anlage 1 – Antrag FRL Kulturelle Bildung“ sowie „Anlage 2 – Verwendungsnachweis“ erforderlich. Die Begutachtung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, das als oberste Landesbehörde die kulturelle und wissenschaftliche Infrastruktur Sachsen koordiniert und fördert. Mit dieser Initiative trägt das Ministerium dazu bei, Musikausbildung praxisnah zu gestalten, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und langfristig eine qualitativ hochwertige und vielfältige Bildungslandschaft im Bereich Musik zu sichern.

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