Förderung der kulturellen Bildung (FRL Kulturelle Bildung)
Zuschussprogramm des Freistaats Sachsen zur Förderung der außerschulischen kulturellen Bildung an Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen und landesweit bedeutsamen Projekten. Anträge je nach Maßnahmefristen: Musikschulen bis 30.11./30.06., Jugendkunstschulen bis 31.08., Netzwerkstellen und landesweite Projekte bis 15.10.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur außerschulischen kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Sachsen durch Zuschüsse für Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen der Kulturräume und Projekte kultureller Bildung von regionaler und landesweiter Bedeutung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Lehrkräfte und Honorarkräfte
- Kosten für Qualitätssicherung
- Sachkosten im Rahmen der Maßnahme
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen als kommunale oder gemeinnützige private Träger von Musik- oder Jugendkunstschulen
- Kulturräume gemäß § 1 Sächsisches Kulturraumgesetz
- Juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen und gemeinnützigen Zielen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Muster Kurzbeschreibung der Kurse
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Registerauszug
- Aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag
Beschreibung
Das Programm „Förderung der kulturellen Bildung (FRL Kulturelle Bildung)“ des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus stärkt außerschulische Bildungsangebote in ganz Sachsen. Gefördert werden insbesondere Musikschulen, Jugendkunstschulen, Netzwerkstellen der Kulturräume sowie landesweit bedeutsame Projekte, die Kindern und Jugendlichen künstlerische und kulturelle Kompetenzen vermitteln. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige private Träger und Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen. Mit jährlich rund 9,5 bis 9,8 Mio. € Gesamtvolumen richtet sich das Programm an Einrichtungen, die Instrumental- und Vokalunterricht, bildnerische und darstellende Kunst oder medienpädagogische Angebote umsetzen und damit kreative Teilnahmechancen schaffen. Die Laufzeit der geförderten Maßnahmen beträgt in der Regel 12 Monate.
Finanziert werden unter anderem Personalkosten für festangestellte und honorarbasierte Lehrkräfte, Ausgaben zur Qualitätssicherung sowie sachbezogene Ausgaben im Rahmen der Maßnahme. Pro Einzelvorhaben sind Zuschüsse bis zu 35.000 € möglich. Für Musikschulen gilt eine Antragsfrist zum 30. November (Personalausgaben/Qualitätssicherung) bzw. 30. Juni (Begabtenförderung), für Jugendkunstschulen der 31. August und für Netzwerkstellen sowie landesweite Projekte der 15. Oktober eines Jahres. Voraussetzung für die Bewilligung sind unter anderem ein ausgeglichener Finanzierungsplan, eine aussagekräftige Projektbeschreibung, Muster-Kurskurzbeschreibungen, Nachweis der Gemeinnützigkeit, Registerauszug und aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag. Das Programm zielt darauf ab, kulturelle Bildungsstrukturen zu festigen, innovative Kooperationen zu ermöglichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am kulturellen Leben in Stadt und Land zu fördern.