Förderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Projektförderung für überregional bedeutsame Kunst- und Kulturvorhaben im Freistaat Sachsen. Anträge jeweils bis 1. September (für Projekte Januar–Juni) und 1. März (für Projekte Juli–Dezember) möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung überregional bedeutsamer Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen, die sich durch herausragende Qualität und ein deutliches inhaltliches Profil auszeichnen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Honorarkosten
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Versicherungen
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Investive Maßnahmen
- Projekte mit überwiegend kommerziellen Absichten
- Benefizveranstaltungen
- Vorhaben der Heimat- und Brauchtumspflege
- Projekte, die bereits durch den Vorstand abgelehnt wurden
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen
- Projektvorhaben in der Regel im Freistaat Sachsen zu realisieren
- Mit der Durchführung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung (3–5 Seiten)
- Vorstellung der Antragstellenden
- Informationen zu maßgeblich Beteiligten
- Satzung (für Vereine)
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung (ggf.)
Bewertungskriterien
- Herausragende Qualität des Projekts
- Deutliches inhaltliches Profil
- Überregionale, landesweite oder internationale Wirksamkeit
Beschreibung
Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt mit ihrem Projektförderprogramm überregional bedeutsame Kunst- und Kulturvorhaben in Sachsen, die durch herausragende Qualität und ein klares inhaltliches Profil überzeugen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen. Zweimal jährlich – bis zum 1. September für Projekte im ersten Halbjahr und bis zum 1. März für Vorhaben im zweiten Halbjahr – können Anträge für Sparten wie Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur oder spartenübergreifende Projekte eingereicht werden. Die Entscheidungen treffen unabhängige Fachbeiräte auf Basis der Kriterien herausragende Qualität, deutliches inhaltliches Profil und überregionale Wirkung. Mit einem jährlichen Fördervolumen von rund 3,6 Millionen Euro stellt dieses Programm den größten Förderbereich der Stiftung dar.
Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in der Regel jedoch 50 % der Gesamtkosten; Ausnahmen gelten für Kompositionsaufträge, dokumentarische Kurzfilme, Nachwuchsvorhaben und Industriekultur. Förderfähige Ausgaben umfassen Sach- und Honorarkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Versicherungen, Gebühren (GEMA/KSK) sowie Anschaffungen und Herstellung von Gegenständen. Nicht bezuschusst werden investive Maßnahmen, überwiegend kommerzielle Projekte, Benefizveranstaltungen, Brauchtumspflege und Vorhaben, die bereits abgelehnt wurden. Antragstellende reichen eine Projektbeschreibung (3–5 Seiten), eine Darstellung der Antragstellenden, Informationen zu maßgeblich Beteiligten sowie – falls erforderlich – Satzung und Gemeinnützigkeitsbescheinigung ein. Die Durchführung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Ein klar strukturierter Finanzierungsplan mit mindestens 5 % Eigenmitteln ist verpflichtend, ebenso wie ein sorgfältiger Verwendungsnachweis nach Projektabschluss.
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