Förderung der Kulturstiftung Schaumburg
Die Kulturstiftung Schaumburg fördert kulturelle und historische Projekte im Landkreis Schaumburg, insbesondere in den Bereichen Kunst-, Kultur- und Heimatpflege sowie Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz. Anträge können fortlaufend im Kalenderjahr gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Förderung ist die Pflege und Erhaltung von Kultur und Tradition im Landkreis Schaumburg. Besondere Beachtung findet die Heranführung junger Menschen an Kunst und Kultur. Gefördert werden Projekte mit kulturellem oder historischem Bezug zum Schaumburger Land.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Allgemeine laufende Personalkosten
- Baumaßnahmen außer denkmalpflegerischer Maßnahmen
- Heimatchroniken und Brauchtumsfeste
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kultureller oder historischer Bezug zum Landkreis Schaumburg
- Heranführung junger Menschen an Kunst und Kultur
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Erläuterung zur Erfüllung der Allgemeinen Grundsätze
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Kulturstiftung Schaumburg unterstützt jährlich lokale Initiativen im Landkreis Schaumburg, die sich in den Bereichen Kunst-, Kultur- und Heimatpflege sowie Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz engagieren. Privathaushalte, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Institutionen können einen Antrag stellen, sofern die Projekte einen kulturellen oder historischen Bezug zum Schaumburger Land aufweisen und noch nicht begonnen wurden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen, die junge Menschen an Kunst und Kultur heranführen. Gefördert werden musikalische und bildende Kunstvorhaben ebenso wie Maßnahmen zur Restaurierung denkmalgeschützter Bauwerke oder zur Pflege historischer Traditionen – mit Ausnahme von Heimatchroniken und Brauchtumsfesten.
Förderanträge können fortlaufend innerhalb des Kalenderjahres eingereicht werden. Als Finanzierungsinstrument dient ein einmaliger Zuschuss von bis zu 50 % der Gesamtkosten. Zur Antragstellung gehören eine prägnante Projektbeschreibung, eine Erläuterung zur Erfüllung der allgemeinen Grundsätze, ein detaillierter Kostenplan und ein vollständiger Finanzierungsplan, der bereits bewilligte und beantragte Mittel Dritter ausweist. Nicht förderfähig sind laufende Personalkosten sowie Baumaßnahmen ohne denkmalpflegerischen Bezug. Nach Abschluss des Vorhabens ist binnen drei Monaten ein Verwendungsnachweis mit Einnahmen- und Ausgabenübersicht, Foto- und Projektbericht einzureichen, um die Zuschüsse abschließend abrechnen zu können. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch den Stiftungsvorstand, dessen Entscheidungen schriftlich mitgeteilt werden. Damit leistet die Kulturstiftung Schaumburg einen nachhaltigen Beitrag zur Bewahrung regionaler Kultur- und Naturwerte.
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