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Förderung der Kunst-Stiftung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG

Die Kunst-Stiftung der Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG fördert gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst & Kultur, regionale Heimatpflege, soziale Einrichtungen und Jugend- und Bildungsmaßnahmen in der Region Allgäu-Oberschwaben. Anträge können jederzeit über einen Spenden-/Förderantrag eingereicht werden.

Kultur Regionalförderung Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung gemeinnütziger und mildtätiger Projekte in der Region Allgäu-Oberschwaben mit Schwerpunkt auf Kunst und Kultur, Erhalt regionaler Traditionen, Förderung sozialer Einrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten) sowie Jugend- und Bildungsförderung im Rahmen von Bildungspartnerschaften.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Projektdurchführung in der Region Allgäu-Oberschwaben
  • Gemeinnütziger oder mildtätiger Status
  • Projekt im Bereich Kunst, Kultur, Soziales oder Jugendbildung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag

Bewertungskriterien

  • Entscheidung durch das Kuratorium

Beschreibung

Die Kunst‐Stiftung der Volksbank Allgäu‐Oberschwaben eG unterstützt gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger mit Sitz oder Projektdurchführung in der Region Allgäu‐Oberschwaben. Im Fokus stehen Projekte aus den Bereichen Kunst & Kultur, regionale Heimatpflege sowie soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Senior:innen‐Heime und Kindergärten. Ergänzend werden Initiativen im Bereich Jugend‐ und Bildungsförderung über Bildungspartnerschaften gefördert, um jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Dabei trifft das unabhängige Kuratorium die Förderentscheidungen nach eingereichtem Spenden- bzw. Förderantrag und berücksichtigt soziale Wirkung ebenso wie kulturelle Bedeutung und Nachhaltigkeit.

Förderanträge können ganzjährig gestellt werden, weil es sich um ein dauerhaft geöffnetes Programm handelt. Voraussetzung ist der gemeinnützige oder mildtätige Status des Trägers sowie die thematische Ausrichtung im Bereich Kunst, Kultur, Soziales oder Jugendbildung. Ein ausgefüllter Förderantrag dient als Basis für die Begutachtung; weitere Unterlagen werden in der Regel nicht verlangt. Interessierte Organisationen reichen ihre Anträge direkt bei der Stiftung ein und erhalten zeitnah eine Rückmeldung über die Bewilligung. Die zielgerichtete Unterstützung trägt dazu bei, lokale Traditionen zu bewahren, innovative kulturelle Angebote zu realisieren und soziale Strukturen in Allgäu‐Oberschwaben nachhaltig zu stärken.

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