Zuschuss

Förderung der KURT TWELKER Stiftung

Die KURT TWELKER Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Projekte in der Suchthilfe: Unterstützung für suchtbelastete Kinder und Familien, suchtkranke Personen, Prävention, therapeutische Freizeitmaßnahmen sowie Fortbildungen für Ehrenamtliche. Anträge mit offiziellem Formular laufend möglich.

Soziales Gesundheit Kinder und Jugendliche Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: bis zu 10.000 € pro Jahr
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung und Unterstützung von suchtbelasteten Kindern und Familien, suchtkranken Personen mit psychosozialen Problemen, präventiven Aufklärungsmaßnahmen zur Verhinderung von Jugendalkoholismus und Drogenkonsum sowie therapeutischen Freizeitmaßnahmen und Fortbildungen für Ehrenamtliche in der Suchthilfe.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Tätigkeit im Bereich Suchthilfe

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Offizielles Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die KURT TWELKER Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Zuschüssen von bis zu 10.000 € pro Jahr. Gefördert werden Projekte der Suchthilfe, die insbesondere suchtbelastete Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in den Blick nehmen. Dazu zählen Beratungsangebote, Gruppenarbeit, therapeutische Freizeitmaßnahmen und präventive Aufklärungsmaßnahmen gegen Jugendalkoholismus oder Drogenkonsum. Zudem können Fortbildungen für ehrenamtlich Engagierte in der Suchthilfe beantragt werden. Die Stiftung widmet sich damit psychosozialen Herausforderungen von suchtkranken Personen, etwa bei der Vermittlung von Wohnraum oder Arbeit, und fördert präventive sowie rehabilitative Konzepte für unterschiedliche Zielgruppen.

Eine Antragstellung ist jederzeit mittels des offiziellen Antragsformulars möglich. Antragssteller:innen müssen ihre Gemeinnützigkeit nachweisen und eine Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Finanzierungsplan einreichen. Ergänzend sind Nachweise über Eigenmittel und gegebenenfalls weitere Finanzierungsquellen vorzulegen. Die Entscheidung über die Zuwendung trifft der Stiftungsvorstand auf Basis der vorgelegten Unterlagen. Ziel ist eine unbürokratische und zügige Vergabe, damit Suchthilfeangebote direkt und nachhaltig umgesetzt werden können. Interessierte Organisationen erhalten umfassende Informationen zu den Antragsunterlagen im Downloadbereich der Stiftung. Solche Fördermittel tragen dazu bei, dass Initiativen in der Suchthilfe gestärkt und langfristig verankert werden.

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