Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei
Förderung für Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei in Schleswig-Holstein mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). Anträge sind bis auf Weiteres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Fischerinnen und Fischer sowie Fischereigenossenschaften in Schleswig-Holstein bei Investitionen zur sozial, ökonomisch und ökologisch nachhaltigen, innovativen und wissensbasierten Fischerei. Gefördert werden unter anderem der Ersterwerb von Fischereifahrzeugen, Maßnahmen zur Diversifizierung des Einkommens, zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Hygiene an Bord sowie zur Energieeffizienz, Motorenmodernisierung, Fischereikontrolle und Direktvermarktung.
Förderfähige Ausgaben
- Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs
- Diversifizierung der betrieblichen Tätigkeit
- Verarbeitungstechnik an Bord
- Hygiene-, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen
- Einsatz nachhaltiger Fangtechniken und selektiver Fanggeräte
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Nicht förderfähige Ausgaben
- kurzlebige Wirtschaftsgüter (Lebensdauer < 1 Jahr)
- Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten
- Betriebskosten
- Ersatzbeschaffungen
- Unternehmen in Insolvenz oder bei drohender Zwangsvollstreckung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Schleswig-Holstein
- Einordnung des Vorhabens im deutschen EMFAF-Programm 2021–2027
- Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung
- Fischereifahrzeug in Schleswig-Holstein registriert, mind. 60 Fangtage in den letzten zwei Jahren oder bei Binnenfischerei ausschließliche Tätigkeit in Binnengewässern
- Versicherung zum vollen Zeitwert für die Dauer der Zweckbindungsfrist
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Bewertungskriterien
- Erfüllung der spezifischen Auswahlkriterien des EMFAF
- Punktbewertung gemäß Budgetdeckelung
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Förderangebot in Schleswig-Holstein richtet sich an haupt- und nebenerwerbliche Unternehmen sowie Genossenschaften der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei, die ihre Betriebe mit Blick auf soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit weiterentwickeln möchten. Mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) können Investitionen in den Ersterwerb von Fischereifahrzeugen, in moderne Verarbeitungstechnik an Bord, verbesserte Hygiene-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen sowie in selektive Fanggeräte und nachhaltige Fangmethoden gefördert werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Motorenmodernisierung, Fischereikontrollsysteme und Projekte zur Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen unterstützt. Ziel ist es, innovatives Wissen und bewährte Praxis in Einklang zu bringen und langfristige Wertschöpfungsketten zu stärken.
Für eine Antragstellung ist eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein Voraussetzung; Fischereifahrzeuge müssen angemeldet und entsprechend versichert sein. Die geplanten Vorhaben müssen sich in den Rahmen des deutschen EMFAF-Programms 2021–2027 einfügen und eine mindestens fünfjährige Bindungsfrist erfüllen. Förderfähig sind langlebige Wirtschaftsgüter, während kurzlebige Güter, Ersatzbeschaffungen und Betriebskosten ausgeschlossen bleiben. Die Auswahl erfolgt nach definierten EMFAF-Kriterien, Punktebewertungen und verfügbarem Budget. Eine gesicherte Gesamtfinanzierung und die Zuverlässigkeit im Sinne der Gewerbeordnung sind weitere Voraussetzung. Da keine fixe Frist existiert, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Das Verfahren wird digital über das Serviceportal Schleswig-Holstein abgewickelt; nach positiver Prüfung erfolgt die Zusage als Zuschuss. Dieses Programm eröffnet Interessierten die Möglichkeit, ihre Betriebe fit für künftige Herausforderungen zu machen und nachhaltig zu wachsen.
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