Zuschuss

Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER (Brandenburg)

Förderprogramm zur Stärkung der ländlichen Entwicklung in Brandenburg mit regionalem Management, nicht-investiven und investiven Projekten sowie Kleinprojekten im Regionalbudget. Förderzeitraum 01.07.2023–30.06.2027.

Regionalförderung Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Umwelt-/Naturschutz Kultur Soziales Bildung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Brandenburg
Projektstart ab: 01.07.2023

Förderziel

LEADER soll als wesentlicher Entwicklungsansatz der ländlichen Entwicklung nachhaltig Impulse verleihen und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in allen Landesteilen herstellen. Gefördert werden regionale Entwicklungsstrategien, nicht-investive Vorhaben, Kooperationen, investive Projekte und Kleinprojekte im Regionalbudget.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten
  • Honorarkosten
  • Baumaßnahmen
  • Technische Anlagen
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Immobilien
  • Kauf von Lebendinventar
  • Kosten des laufenden Betriebs
  • Rechts-, Versicherungs- und Steuerberatungskosten
  • Bußgelder und Prozesskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme muss in der ländlichen Gebietskulisse Brandenburg liegen
  • Positives Votum der lokalen Aktionsgruppe (LAG) erforderlich

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Votum der LAG
  2. Kostenschätzung/Angebotsvergleiche
  3. Finanzierungsplan
  4. Grundbuchauszug oder Nutzungsnachweis
  5. Baugenehmigung oder Ausnahmegenehmigung
  6. Nutzungskonzept
  7. Nachweis Gemeinnützigkeit (bei Vereinen)
  8. Rentabilitätsvorschau (bei Wirtschaftsprojekten)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie
  • Engagement lokaler Akteure
  • Innovationsgehalt und Umweltnutzen

Beschreibung

Das Förderprogramm „LEADER – Förderung der ländlichen Entwicklung in Brandenburg“ unterstützt regionale Akteur:innen in Gemeinden, Vereinen, Non-Profit-Organisationen, KMU und privaten Initiativen bei der Umsetzung innovativer Entwicklungsstrategien. Mit einem Gesamtzeitraum von Juli 2023 bis Juni 2027 stehen bis zu 90 % Zuwendungen für Regionalmanagement, nich­t­investive Vorhaben, nationale und transnationale Kooperationen sowie investive Projekte zur Verfügung. Ein regionales Budget in Höhe von bis zu 200.000 Euro jährlich ermöglicht Kleinprojekte von lokaler Bedeutung. Das übergeordnete Ziel ist die nachhaltige Stärkung ländlicher Räume, die Verbesserung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen sowie die Förderung von Kultur, Bildung, Umwelt- und Sozialprojekten. Übergeordnete Prioritäten sind Umwelt­schutz, Klimaschutz, energieeffizientes Bauen und Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten. Die Programmumsetzung erfolgt durch lokale Aktionsgruppen (LAG) mit fachkundigen Regional­manager:innen und einem transparenten Projekt­auswahlverfahren.


Gefördert werden u. a. Personalkosten, Sach- und Honorarkosten, Baumaßnahmen, technische Anlagen, Außen­anlagen sowie Maschinen und Geräte. Ausnahmen bilden der Erwerb von Immobilien, Betriebskosten, Rechts- und Steuerberatung oder Erwerb von Produktionsrechten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Maßnahmen im Kul­tur-, Bildungs-, Sozial- und Umweltbereich realisieren oder unternehmerische Investitionen in Landtourismus und regionale Wertschöpfung vorantreiben. Grundlage für die Förderung ist ein positives Votum der LAG und die Einhaltung der Gebietskulisse „ländlicher Raum“. Projektanträge sind online über das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) einzureichen. Neben Kostenschätzungen, Finanzierungs- und Nutzungskonzepten müssen Baugenehmigungen, Voten der LAG sowie Nachweise zur Gemeinnützigkeit oder Rentabilitätsvorschau eingereicht werden. Die abschließende Mittelvergabe erfolgt nach Prüfung aller Unterlagen und dem Verwendungsnachweis.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.