Zuschuss

Förderung der ländlichen Weiterbildung

Zuschüsse für die Durchführung und Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs, u.a. Festbeträge pro Stunde sowie Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. Anträge bis vier Wochen vor Maßnahmebeginn.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 12 € je volle Stunde; bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten; 6 € täglich (Verpflegung), 12 € täglich (Unterkunft)
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung der Durchführung und des Besuchs von Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare und Reisekosten für Referenten
  • Sachkosten für Druck und Ausfertigung von Einladungen
  • Saalmieten einschließlich technischer Einrichtungen
  • Anschauungs- und Vorführungsmaterial
  • Fahrtkosten der Teilnehmenden
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Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Verbände und Institutionen, deren Zweck die Förderung der Weiterbildung auf dem Lande ist und die nicht nach dem Weiterbildungsgesetz oder Jugendbildungsgesetz anerkannt oder gefördert werden
  • Teilnehmende besitzen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder können eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen, haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg und beziehen ihren Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb aus Berufen der Landwirtschaft
  • Empfänger von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind von der Förderung ausgeschlossen
  • Weiterbildungsmaßnahmen müssen vorwiegend das fachliche Wissen und Können der Teilnehmenden fördern oder dem besseren Verständnis agrarwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder anderer relevanter Fragen des ländlichen Raums dienen
  • Praktische Lehrgänge sowie Seminare müssen einen Zeitumfang von mindestens 12 Stunden haben, bei Vortragsveranstaltungen müssen mindestens 12 Personen teilnehmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (Anlage 1)

Beschreibung

Das Programm „Förderung der ländlichen Weiterbildung“ des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg unterstützt die Durchführung und Teilnahme an fachorientierten Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum. Begünstigt sind Bildungseinrichtungen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen sowie Verbände mit dem Zweck der ländlichen Weiterbildung. Teilnehmende müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung nachweisen, ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und ihren Haupt-, Zu- oder Nebenerwerb in landwirtschaftlichen Berufen ausüben. Empfänger:innen von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind ausgeschlossen. Gefördert werden praxisnahe Lehrgänge, Seminare und Vortragsveranstaltungen zu Themen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und allgemeinen Fragen des ländlichen Raums.

Gefördert werden unter anderem Honorare und Reisekosten für Referent:innen, Sachkosten für Einladungen, Saalmieten, Anschauungs- und Vorführungsmaterial sowie Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterkunftskosten der Teilnehmenden. Für die Durchführung beträgt die Förderung pauschal 12 € je voller Stunde oder anteilig bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten bei regionalem oder landesweitem Charakter. Für Teilnehmende werden Verpflegungspauschalen von 6 € täglich und Übernachtungspauschalen von 12 € täglich gewährt. Mindestumfang: 12 Stunden bei Lehrgängen und Seminaren, mindestens 12 Personen bei Vorträgen. Anträge sind mit dem Antragsformular (Anlage 1) spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

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