Förderung der Landesstiftung "Miteinander in Hessen"
Förderprogramm der Landesstiftung "Miteinander in Hessen" zur Unterstützung privater und freiwilliger Initiativen in Hessen zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ fördert Initiativen und Vorhaben, die private und freiwillige Lösungen von Zukunftsaufgaben entwickeln und durch bürgerschaftliches Engagement staatliches Handeln sinnvoll ergänzen, um Gemeinwohl, Zusammenhalt und hessische Identität zu stärken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Antragstellers in Hessen
- Steuerbegünstigte Aktivitäten gemäß §§52–54 AO
- Projekt muss direkt im Land Hessen realisierbar sein
- Wichtiger gesellschaftlicher Beitrag
- Gesellschaftliche Zukunftsfragen voranbringen oder Bewährtes bewahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Voranfrage (Projektskizze, max. 2 Seiten)
- Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Freistellungsbescheid oder vorläufige Bescheinigung der Finanzbehörde
- Nachweis zum rechtlichen Status des Antragstellers
Bewertungskriterien
- Wichtiger gesellschaftlicher Beitrag
- Voranzbringen gesellschaftlicher Zukunftsfragen
- Modellcharakter
- Übertragbarkeit
- Nachhaltigkeit
- Förderung der Kooperation gesellschaftlicher Akteure
- Stärkung des Außenbildes von Hessen
- Beitrag zur hessischen Identität
Beschreibung
Das Förderprogramm der Landesstiftung „Miteinander in Hessen“ unterstützt private und freiwillige Initiativen in Hessen, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Ziel ist die Entwicklung privater Lösungen für drängende Zukunftsfragen wie demografischen Wandel oder ländliche Versorgungslücken sowie die sinnvolle Ergänzung staatlichen Handelns. Gefördert werden insbesondere Projekte mit Modellcharakter, die übertragbar und nachhaltig angelegt sind, Kooperationen gesellschaftlicher Akteur:innen anregen und das positive Außenbild Hessens sowie die hessische Identität stärken. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Bürgerstiftungen und Vereine mit Sitz in Hessen, die verantwortungsbewusst zum Gemeinwohl beitragen und wichtige gesellschaftliche Impulse setzen.
Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen eines Zuschusses (Förderquote 30 %–50 %) ist eine Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten sowie die steuerliche Gemeinnützigkeit gemäß §§ 52–54 AO. Das Vorhaben muss direkt im Land Hessen realisierbar sein, darf vor Zusage nicht begonnen werden und soll ohne weitere Stiftungshilfe fortführbar bleiben. Für den Antrag sind eine kurze Projektskizze (max. 2 Seiten), das Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie Nachweise zum rechtlichen Status und zur Freistellung der Finanzbehörde einzureichen. Die Auswahl erfolgt ganzjährig anhand von Kriterien wie gesellschaftlicher Beitrag, Modellcharakter, Nachhaltigkeit und Kooperationsförderung. Den Förderberechtigten bietet die Landesstiftung zudem Beratung zur Einreichung von Voranfragen und eine kontinuierliche Ansprechpartner:innen-Betreuung.