Förderung der Landwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023
Umfassende Förderinitiative des Landes Kärnten zur Unterstützung land- und forstwirtschaftlicher Projekte in Kärnten: Investitionen, Vermarktung, Diversifizierung, Junglandwirte, ökologische Maßnahmen und Kulturerhalt. Gültig ab 15.07.2023, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand dieser Förderungsmaßnahmen ist die Förderung der Durchführung von Projekten, die darauf abzielen, den in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Menschen und deren Familien unter Beachtung der strukturellen und naturbedingten Besonderheiten Kärntens geeignete Anpassungen zu erleichtern und eine enge Verbindung der Land- und Forstwirtschaft mit der gesamten Volkswirtschaft zu ermöglichen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Sachaufwand
- Personalaufwand
- Beratungskosten
- Planungs- und Konzeptkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Nicht projektspezifische Versicherungen
- Abschreibungen
- Gerichts- und Verwaltungskosten
- Anwalts- und Notariatskosten
- Lizenzgebühren
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Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Niederlassung oder Sitz in Kärnten
- Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
- Nachweis fachlicher Qualifikation bzw. Berufserfahrung
- Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie K-LFF 2023
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Verpflichtungserklärung
- Finanzierungsplan oder Betriebsplan
- Nachweis fachlicher Qualifikation
- Einheitswertnachweis
- Fachgutachten (bei Kulturerbemaßnahmen)
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit
- Innovationspotenzial
- Umwelt- und Klimaschutzaspekte
- Beitrag zur ländlichen Entwicklung
- Qualifikation des Antragstellers
Beschreibung
Förderung der Landwirtschaft durch das Land Kärnten gem. K-LFF 2023 stellt eine fortlaufend verfügbare Zuschussinitiative dar, die seit dem 15. Juli 2023 darauf abzielt, land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Kärnten strukturell zu stärken und eng mit der Gesamtwirtschaft zu vernetzen. Gefördert werden Investitionen in Wirtschafts- und Almgebäude, technische Ausrüstungen, Marketing- und Vermarktungsmaßnahmen, Diversifizierungsprojekte, Junglandwirt:innen-Niederlassung, ökologisch wertvolle Vorhaben sowie Kulturerhaltsmaßnahmen. Die Beihilfeintensitäten reichen je nach Förderbereich von 40 % bis 100 % der anerkannten Ausgaben. Wirtschaftlichkeit, Innovationspotenzial, Umwelt- und Klimaschutzaspekte sowie der Beitrag zur ländlichen Entwicklung bilden die zentralen Bewertungskriterien. Beratungs-, Planungs- und Konzeptkosten werden ebenso berücksichtigt wie Personal- und Sachaufwand.
Interessent:innen – von Privatpersonen und Unternehmen über Genossenschaften bis hin zu Existenzgründer:innen und Kommunen – müssen in Kärnten niedergelassen sein, einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb führen und fachliche Qualifikationen nachweisen. Unabhängig von Größe und Soll-Arbeitskräften zählen zu den förderfähigen Ausgaben Investitionskosten, Personalentgelte, Sachaufwand, Beratungskosten sowie Planungs- und Projektkonzeption. Nicht förderfähig sind nicht projektspezifische Versicherungen, Abschreibungen, Gerichts- und Verwaltungskosten, Anwalts- und Notariatsgebühren, Lizenz- und Mitgliedsbeiträge. Für die Antragstellung sind Antragsformular, Projektbeschreibung, Verpflichtungserklärung, Finanzierungs- oder Betriebsplan, Nachweis der Qualifikation, Einheitswertnachweis sowie bei Kulturerbsprojekten ein Fachgutachten erforderlich. Anträge können jederzeit beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum, eingereicht werden. Interessent:innen werden zu frühzeitiger Projektplanung und Abstimmung mit Expert:innen ermuntert, um die Chancen auf eine erfolgreiche Detailbewilligung zu optimieren.