Zuschuss

Förderung der Laureus Sport for Good Stiftung

Förderung sozialer Sportprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland. Antragsfrist: 30.06.2026.

Kinder und Jugendliche Migration Soziales Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 11 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Individuell festgelegte finanzielle Fördersummen
Projektdauer: 36 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung sozialer Sportprogramme, die physisch, ökonomisch und/oder sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche durch sportliche Erlebnisse in den Bereichen Bildung, Integration, Gesundheit und Gleichstellung fördern und langfristig wirksamen sozialen Wandel bewirken.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestprojektdauer von drei Jahren
  • Integration von physisch, ökonomisch oder sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen
  • Übereinstimmung mit den Zielen des Kriterienkatalogs

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Formular zur Interessensbekundung
  2. Kriterienkatalog

Bewertungskriterien

  • Wirkungsgrad und Entwicklung des Programms
  • Ausrichtung an den sozialen Zielen der Stiftung
  • Langfristige Planung (Mindestdauer)

Beschreibung

Die Förderinitiative der Laureus Sport for Good Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen in ganz Deutschland dabei, soziale Sportprogramme für physisch, ökonomisch und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche umzusetzen. Über einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten fördert die Stiftung Projekte, die in den Bereichen Bildung, Integration, Gesundheit und Gleichstellung Impulse setzen und langfristig wirksamen sozialen Wandel bewirken. Die finanzielle Unterstützung wird individuell festgelegt und begleitet von fachlichem Austausch: Programmverantwortliche erhalten Zugang zu nationalen und globalen Summits, Know-how-Transfer sowie Beratung bei Organisationsentwicklung und Kommunikation. Ein jährliches Monitoring sichert dabei die Wirksamkeit und Weiterentwicklung der geförderten Maßnahmen.

Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Träger, die in ihren Konzepten die Integration benachteiligter Kinder und Jugendlicher verankern und die Ziele des Kriterienkatalogs der Stiftung erfüllen. Entscheidend sind die Langfristigkeit des Vorhabens, ein ausgeprägter Wirkungsfokus und die Ausrichtung an sozialen Zielen wie Inklusion und Chancengleichheit. Zur Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2026 eine Online-Interessensbekundung auszufüllen und der maßgebliche Kriterienkatalog heranzuziehen. Erfolgreiche Projektpartner:innen profitieren nicht nur von finanziellen Zuschüssen, sondern auch von der Vernetzung mit Fördernden aus Sport und Wirtschaft sowie prominenten Botschafter:innen, um die Sichtbarkeit und Nachhaltigkeit ihrer Initiativen zu stärken.

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