Förderung der Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg
Die Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg fördert besondere Maßnahmen und Projekte für Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg, die nicht aus staatlichen Sozialleistungen finanziert werden können. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen, insbesondere zur Finanzierung besonderer Maßnahmen und Projekte, die nicht durch staatliche Sozialleistungen abgedeckt sind.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Projektstandort im Kreis Heinsberg
- Förderung von Menschen mit Behinderung
- Projekte, die nicht über staatliche Sozialleistungen finanziert werden können
Beschreibung
Förderung der Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg
Die Lebenshilfe-Stiftung Kreis Heinsberg unterstützt seit ihrer Gründung 1997 Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg, deren besondere Maßnahmen und Projekte nicht durch staatliche Sozialleistungen abgedeckt werden. Aus den Erträgen des Stiftungsvermögens werden Initiativen in den Bereichen Soziales sowie Arbeit & Soziales gefördert und langfristige Verbesserungen im inklusiven Miteinander angestoßen. Gefördert werden Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Projektstandort im Kreis Heinsberg. Beispiele für geförderte Vorhaben reichen von inklusiven Leseclubs über barrierefreie Toilettenlösungen bis hin zur Einrichtung zusätzlicher Werkstattarbeitsplätze in Containermodulen. Die Stiftung versteht sich als Komplementär zu staatlichen Leistungen: Sie ermöglicht Projekte, die andernfalls nicht realisiert werden könnten, und sorgt so für zusätzliche Teilhabe und Vielfalt im lokalen Sozialraum.
Die Antragstellung für einen einmaligen Zuschuss kann jederzeit erfolgen. Antragsberechtigt sind Menschen mit Behinderung sowie deren Eltern, Angehörige und fördernde Einrichtungen, die innovative, nachhaltige oder einmalige Vorhaben planen. Voraussetzungen sind der gemeinnützige Zweck, die Bedürftigkeit im Sinne mildtätiger Förderung und die Nicht-Finanzierbarkeit über öffentliche Gelder. Eine kontinuierliche Bedarfsermittlung und projektbezogene Beratung durch den Stiftungsrat und den Vorstand stellen sicher, dass Mittel effizient eingesetzt werden. Die unabhängige, ehrenamtlich verwaltete Stiftung unterliegt der Aufsicht der Bezirksregierung Köln und gewährleistet durch klare Satzungsregelungen Transparenz und Kontinuität ihrer Förderarbeit. Mit dieser Form der Ressourcenbündelung bleibt die nachhaltige Unterstützung für Menschen mit Behinderung im Kreis Heinsberg langfristig gesichert.
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