Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung
Das Land Vorarlberg fördert Investitions- und Betriebskostenzuschüsse sowie Zustelldienste zur nachhaltigen Sicherung der Lebensmittel-Nahversorgung und zur Stärkung von Stadt- und Ortskernen in Vorarlberg.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Vorhaben und Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte für Handelsbetriebe und zur nachhaltigen Sicherung der Lebensmittel-Nahversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in bewegliches Anlagevermögen
- Bauliche Investitionen
- Betriebskosten
- Kosten für Zustelldienste
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Grundstücken
- Erwerb von Fahrzeugen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Gremium Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln
- Vollsortiment an Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs
- Jahresumsatz von maximal € 2,5 Mio. netto
- Verkaufsfläche maximal 400 m²
- Förderungsantrag vor Projektbeginn einreichen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Genaue Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzung
- Bilanz des letzten Wirtschaftsjahres
- Gewerbeschein
- Bonitätsbeurteilung bei Kreditfinanzierung
- Bilanz des Vorjahres
- Kostennachweise
- Ausmaß der Zustelldienste
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Sicherung der Lebensmittel-Nahversorgung
- Ertragslage des Betriebs
- Ausmaß der Zustelldienste
- Eigenbeitrag der Standortgemeinde
Beschreibung
Mit der Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung im Land Vorarlberg werden nachhaltige Investitions- und Betriebskostenzuschüsse sowie Zustelldienste gefördert, um die tägliche Nahversorgung sicherzustellen und Stadt- sowie Ortskerne als lebendige Handelsstandorte zu stärken. Als Teil der Regionalförderung in den Themenfeldern Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Regionalförderung, Unternehmensfinanzierung und Beratung richtet sich das Programm an kleine Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe mit Vollsortiment, Gemeinden, Errichtungsgesellschaften und Werbegemeinschaften. Diese müssen Mitglieder:innen der Wirtschaftskammer Vorarlberg im Gremium „Einzelhandel mit Lebens- und Genussmitteln“ sein, einen Jahresumsatz von bis zu € 2,5 Mio. netto erzielen und eine Verkaufsfläche von maximal 400 m² aufweisen. Förderanträge sind vor Projektbeginn einzureichen und ermöglichen fortlaufende Fördermöglichkeiten ohne zeitliche Begrenzung.
Die Fördermittel bestehen aus Investitionszuschüssen (30 % für bewegliches Anlagevermögen und bauliche Investitionen bis je max. € 250.000), Betriebskostenzuschüssen (jährlich bis € 27.500) und einer 40 %igen Unterstützung von Zustelldiensten, die mindestens zweimal wöchentlich erfolgen und mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Bewertet werden der Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung, die Ertragslage, der Umfang der Zustelldienste sowie der Eigenbeitrag der Standortgemeinde. Gefördert sind Investitionen in bewegliches Anlagevermögen, bauliche Maßnahmen, Betriebskosten und Zustelldienstkosten; nicht förderfähig sind Grundstücks- und Fahrzeugkäufe. Einzureichen sind u. a. Projektbeschreibung, Kostenschätzungen, Bilanzen und Nachweise über Zustellfahrten. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Endabrechnung und richtet sich nach den verfügbaren Budgetmitteln.
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