Zuschuss

Förderung der LEG NRW Mieter-Stiftung (Unterstützung & integrative Maßnahmen)

Die LEG NRW Mieter-Stiftung unterstützt bedürftige Mieter:innen der LEG in NRW mit einmaligen Geld- und Sachleistungen bei finanziellen Notlagen und persönlichen Hilfeleistungen sowie fördert integrations- und interkulturelle Projekte und Veranstaltungen. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Migration Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: Einmalig bis zu 1.000 € für persönliche Unterstützung bzw. bis zu 10.000 € pro Jahr für Projekte
Förderquote: 100%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Die LEG NRW Mieter-Stiftung stellt Mittel zur Verfügung, um hilfsbedürftige Mieterinnen und Mieter der LEG-Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen bei finanziellen Notlagen mit Geld- und Sachleistungen sowie persönlichen Hilfeleistungen (z.B. Pflege- oder Betreuungsleistungen) zu unterstützen. Darüber hinaus fördert sie integrative und interkulturelle Veranstaltungen und Projekte, die der Allgemeinheit im Wohnquartier zugutekommen und den interkulturellen Dialog, die kulturelle Toleranz und die Völkerverständigung stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Geldleistungen
  • Sachmittel (z.B. Haushaltsgeräte, medizinische Hilfsmittel)
  • Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Kosten für integrative und interkulturelle Veranstaltungen und Projekte

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mieterin oder Mieter einer LEG-Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen
  • Nachweis einer finanziellen Notlage oder eines körperlichen, geistigen oder seelischen Hilfebedarfs
  • Vollständig ausgefüllter Antrag mit Kopien aller erforderlichen Nachweise

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterstützungsantrag
  2. Anlage zum Antrag
  3. Einkommensnachweise
  4. Kostenvoranschläge
  5. Schwerbehindertenausweis oder entsprechende Bescheinigungen
  6. Sozialhilfebescheinigung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der finanziellen Notlage
  • Bedarfsgerechte Darstellung der Hilfebedürftigkeit
  • Interkultureller bzw. integrativer Nutzen der Maßnahme

Beschreibung

Die LEG NRW Mieter-Stiftung fördert bedürftige Mieter:innen der LEG-Gesellschaften in Nordrhein-Westfalen durch einmalige Geld- und Sachleistungen sowie persönliche Hilfeangebote (z. B. Pflege- und Betreuungsleistungen) bei finanziellen Notlagen oder gesundheitlich bedingtem Unterstützungsbedarf. Zusätzlich werden Integrations- und interkulturelle Projekte sowie Veranstaltungen im Wohnquartier unterstützt, die den interkulturellen Dialog, die kulturelle Toleranz und die Völkerverständigung stärken. Das Angebot richtet sich neben Einzelpersonen auch an Initiativen, Selbsthilfeeinrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die mit ihren Maßnahmen der Allgemeinheit zugutekommen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine juristische Anspruchsgrundlage besteht jedoch nicht.

Gefördert werden Geldleistungen (bis zu 1.000 € pro Person), Sachmittel (z. B. Haushaltsgeräte, medizinische Hilfsmittel), Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen sowie Zuschüsse für integrative oder interkulturelle Projekte (bis zu 10.000 € pro Maßnahme und Jahr). Die Förderung erfolgt als 100 %iger Zuschuss für eine Projektdauer von bis zu 12 Monaten. Voraussetzung ist eine Mietvertragskopie einer LEG-Gesellschaft in NRW, der Nachweis einer finanziellen Notlage oder eines Hilfebedarfs sowie ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Einkommensnachweisen, Kostenvoranschlägen und gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Sozialhilfebescheinigung. Die Auswahl erfolgt nach Dringlichkeit, Bedarfsdarstellung und integrativem Nutzen. Die sachgerechte Mittelverwendung wird durch die Stiftung kontrolliert, und bei Projektförderung besteht eine Verpflichtung zur Berichterstattung sowie zur Nennung der Stiftungsbeteiligung bei Öffentlichkeitsarbeit.

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